Sachverhalt:
1. „Erneuerung
Ackerzufahrten/ Durchlässe Admannshäger Weg:
Das erforderliche Vergabeverfahren für die Straßen- und Tiefbauleistungen
wird vorbereitet. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll im II. und III. Quartal
2022 erfolgen und abgeschlossen werden. Damit soll der Abschluss der
Baumaßnahme aus 2007 erfolgen.
2. Entkrautung
„Löschwasserentnahmestellen“ in den OT Elmenhorst und Lichtenhagen
Nach einem erneuten Vororttermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Rostock und Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde wird
durch die Verwaltung der notwendige Antrag auf Ausnahme vom Schutz gesetzlich
geschützter Biotope gem. § 20 NatSchAG M-V unter Berücksichtigung der Abwägung
der Interessen des überwiegenden Gemeinwohls bezüglich der nachhaltigen
Sicherstellung der Löschwasserversorgung. Die Zustimmung zur Maßnahme wurde für
den Zeitraum August bis September 2022 in Aussicht gestellt.
3. Instandhaltungsmaßnahmen
Verkehrsflächen
Im Zuge der Gefahrenabwehr und Havarie, unkontrollierter
Fahrbahneinbruch, sind an der letzten verbleibenden Absackung – Feldweg –
Abstimmungen mit ReBus hinsichtlich einer erforderlichen Vollsperrung in diesem
Bereich notwendig. Der Vororttermin soll zeitnah stattfinden.
Die geplante Deckenerneuerung „Gewerbeallee“, 1. Bauabschnitt kann
ebenfalls nur unter Vollsperrung umgesetzt werden. Um den Verkehr im Ortsteil
Elmenhorst nicht an wesentlichen Straßen von Bedeutung weiter zu
beeinträchtigen, soll diese Maßnahme frühestens nach Fertigstellung der aktuell
laufenden Trinkwassersanierungsmaßnahme in der Hauptstraße ausgeführt werden.
4. Vorbereitung
der Vergabeverfahren „Freiberufliche Leistungen“ für folgende
Investitionsprojekte:
4.1 P35 „LED- Umrüstung Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“
LPH 1-9 -
Errichtung neue Lichtpunkte am Gehweg Nordkante / 1 neuer Lichtpunkt am FGU
„Wiesengrund“
LPH 1-4 - Errichtung neue Lichtpunkte am Schulweg K 10 von
Elmenhorst nach Lichtenhagen
(Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag)
4.2 P50 „Bushaltestellen / barrierefreie Übergänge und Querung
in den Ortsteilen der
Gemeinde“
LPH 1-4 Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag
4.3 P59 „Neubau Radweg Steinbecker Weg mit Querung“
LPH 1-4 Voraussetzung für ggf.
Fördermittelantrag
5. Bebauungsplan
Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst
rechtskräftig seit 17.05.2011
„Fertigstellung der
Ausgleichsmaßnahmen (öffentliches Grün) außerhalb des Geltungsbereiches des
B-Plans“
(zur Verdeutlichung des
Sachverhaltes werden als Anlage 7 Seiten mit Auszügen aus dem rechtskräftigen
B-Plan sowie der Begründung einschließlich Anlagen beigefügt)
Gemäß den Festsetzungen im Textteil unter Pkt. 13 „Zuordnung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ des seit dem 17.05.20211 rechtskräftigen
B-Plan Nr. 3/ IV, „WG Pappelweg“ muss die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme an
diesem Standort umgesetzt werden.
Von den 44.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 eingestellten Mitteln wurden
für den bereits genannten 1. Abschnitt der Grünausgleichsmaßnahmen
einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 11/2021 für die
Planung ca. 2.800 Euro und bis 06/2016 für die Pflanzung ca. 24.500 Euro verwendet.
Im Ergebnis stehen für den ausstehenden 2. Abschnitt 17.000 Euro zur Verfügung.
Für die erforderlichen freiberuflichen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Grünausgleichsmaßnahme – 2. Abschnitt- sind im Produktkonto „55100.5232000 (öffentliches Grün) eingestellt worden. Im I. Quartal 2022 soll die Vergabe an einen der bereits damals beauftragten Planer erfolgen
Mit der Realisierung der noch
ausstehenden Fertigstellung der Grünausgleichsmaßnahmen werden die Festsetzungen
aus dem Bauleitplanverfahren im Jahre 2011 umgesetzt.
6. Baumaßnahmen
DRITTER:
Nordwasser GmbH
OT Elmenhorst
„Sanierung TW-Leitung DN 200
AZ – Hauptstraße 1-25 und 101-119“
Nach
aktuellem Projektstand, Schreiben der bauausführenden Firma STRABAG vom
12.01.2022 (Anlage zum Pkt. Nr. 6), wird die geplante Maßnahme vom
07.02.2022
bis 14.05.2022 ausgeführt.
Für die Durchführung der erforderlichen
Sanierungsmaßnahme der maroden Trinkwasserleitung (Trinkwasserversorgung ist Aufgabe
im Rahmen des Gemeinwohles) ist eine Vollsperrung der Hauptstraße im Bereich
Hauptstraße 1-25 / 101-119 notwendig.
Die Anwohnermitteilung soll auf der
Internetseite der Gemeinde durch die Verwaltung gestellt werden.
Anlagen:
Nr. 5 „7 Seiten auszugsweise B-Plan Nr. 3/IV“
Nr. 6 „Anschreiben Bewohner und Anlieger der Fa. STRABAG“