Problembeschreibung/Begründung:
Der geplante
Erweiterungsbau für die Kita in Stäbelow erforderte eine Änderung des B-Plans
Nr. 7 bzgl. der Erweiterung des Baugebietes MI 4 und der Festsetzung
zusätzlicher öffentlicher Parkstände. Außerdem sollte die Artenzusammensetzung
der an die Kita angrenzenden Hecke korrigiert werden.
Während des
2-stufigen Beteiligungsverfahrens sind keine Stellungnahmen von Bürgern
eingegangen.
Die Behörden haben
im Rahmen ihrer Betroffenheit Stellungnahmen abgegeben, die in anliegender
Übersicht zusammengefasst und mit einem Entscheidungsvorschlag versehen wurden
(Anlage 1).
Es wurden keine
gravierenden Bedenken vorgetragen. Jedoch ist eine noch ausstehende
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der 1. Änderung des
B-Plans Nr. 7 nachzuholen (Anlage 2).
Der nunmehr vorliegende Änderungsplan berücksichtigt die Bauantragsunterlagen für den Kita-Erweiterungsbau v. 22.10.2020. Als Voraussetzung für eine Baugenehmigung wird der Gemeindevertretung empfohlen, der 2. Änderung des B-Plans (Anlage 3) und der Begründung zur 2. Änderung (Anlage 4) durch satzungsändernden Beschluss zuzustimmen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss:
1. |
Die im Änderungsverfahren
vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis
gem. Anlage 1 geprüft. |
2. |
Die redaktionelle Berichtigung des
Flächennutzungsplanes bzgl. der Erweiterung der Baugebietsdarstellung MI 7 im
Bereich der Kita Stäbelow gem. Anlage 2 wird gebilligt. |
3. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung
beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7
für das Gebiet „Waldblick“, betreffend das Kita-Grundstück in Stäbelow und
die umlaufend angrenzenden Grundstücksflächen, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gem. Anlage 3 als Satzung. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 gem. Anlage 4
wird gebilligt. |
4. |
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist durch ortsübliche Bekanntmachung
dieses Beschlusses bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |