Problembeschreibung/Begründung:
Der
Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 05.10.2017
beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen
dem 12.12.2017 und 12.01.2018 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchgeführt. Insbesondere seitens der betroffenen Öffentlichkeit wurden
zahlreiche und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die im Rahmen der
Abwägung behandelt wurden. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine
Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan geändert werden musste.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die vorgeschlagene
Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen
1.
Abwägung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
2.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Bearbeitungsstand
09.11.2018
3.
Begründung, Bearbeitungsstand 09.11.2018
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 sowie die während der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit
folgendem Ergebnis geprüft:
(s. Anlage 1)
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die Gemeindevertretung beschließt die 1.
Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" gemäß § 10 BauGB als Satzung
(s. Anlage 2).
4. Die Begründung zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gebilligt. (s. Anlage 3)
5. Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |