1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0759/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 05.10.2017 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 12.12.2017 und 12.01.2018 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Insbesondere seitens der betroffenen Öffentlichkeit wurden zahlreiche und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die im Rahmen der Abwägung behandelt wurden. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan geändert werden musste.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Anlagen

 

1.        Abwägung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14

2.        1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Bearbeitungsstand 09.11.2018

3.        Begründung, Bearbeitungsstand 09.11.2018

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
(s. Anlage 1)

 

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" gemäß § 10 BauGB als Satzung (s. Anlage 2).

 

4.    Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gebilligt. (s. Anlage 3)

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon