Bebauungsplan Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" der Gemeinde Papendorf, Billigung des Vorentwurfes

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung von Papendorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" beschlossen.

 

Die Gemeinde hat mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ihre ursprüngliche Zielsetzung wiederaufgenommen, im Norden der Ortslage Niendorf eine homogene Siedlungserweiterung im Süden der Ortslage Niendorf vorzunehmen.

 

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 25 konkretisiert die o.g. Zielsetzung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Die Zielsetzung besteht darin, Wohnbauflächen für den Bedarf an Familieneigenheimen vorzuhalten. Dabei sollen sowohl die in Niendorf vorherrschenden Bebauungsstrukturen als auch die bestehende Ortsrandbegrünung in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.

 

 

Anlagen Vorentwurf B-Plan Nr. 25 mit Begründung (Stand: 09.11.2018)

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Billigung des Vorentwurfs:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" vom 09.11.2018 zu und empfiehlt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes, unter der Bedingung, dass der Investor vertragsgemäß den vereinbarten Betrag bis zur Beschlussfassung auf das Konto des Amtes Warnow-West überweist.

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon