B-Plan Nr. 10, 2. Änd., WG "Oberhagen", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 10, 2. Änd., WG "Oberhagen", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0830/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 29.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Oberhagen“ beschlossen.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 11 der Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen Wohn-/Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen.

Es ist vorgesehen, das alte Wohn- und Scheunengebäude an der Ganterstrat abzureißen, um eine angepasste und zeitgemäße Nutzung für eine Einfamilienhausbebauung zu ermöglichen.

 

Der vorliegende Entwurf ist den Behörden zur Beteiligung vorzulegen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen.

 

 

Anlagen

1                    Planzeichnung Teil A und B, Entwurf v. 09.11.2017

2                    Begründung, Entwurf v. 09.11.2017

3                    Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 14.09.2017

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet „Oberhagen“ im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) keine

(siehe Anlage 3, Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 14.09.2017)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung