Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hat
am 29.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Oberhagen“ beschlossen.
Mit der 2. Änderung des
Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 11 der
Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert
werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen
Wohn-/Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen.
Es ist vorgesehen, das alte Wohn-
und Scheunengebäude an der Ganterstrat abzureißen, um eine angepasste und
zeitgemäße Nutzung für eine Einfamilienhausbebauung zu ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf ist den Behörden zur Beteiligung vorzulegen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen.
Anlagen
1 Planzeichnung Teil A und B, Entwurf v. 09.11.2017
2 Begründung, Entwurf v. 09.11.2017
3 Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 14.09.2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet „Oberhagen“ im Verfahren nach § 13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses
Finanzielle
Auswirkungen
(X) keine
(siehe Anlage 3, Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v.
14.09.2017)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |