Problembeschreibung/Begründung:
Zur
Beschlussfassung wird ein Änderungsplan vorgelegt, in dem entsprechend den
Planungszielen
- die zulässige Grundfläche durch Nebenanlagen
überschritten werden darf und
- die Grünflächenfestsetzungen zugunsten der
Ausweisung von Wohngebietsflächen reduziert werden.
Die mit der
Planänderung eingetretenen Veränderungen an der bisher ausgeglichenen
naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanz werden durch Abbuchung von 3.448
m²(Äquivalent) vom Ökokonto der Gemeinde Lambrechtshagen ersetzt. Die Abbuchung
wird durch den Erschließungsträger und die begünstigten Grundstücksnutzer
finanziert.
Die
Änderungsabsichten wurden in einer Anwohnerversammlung (13.11.2015) zunächst
erörtert. Zu einem daraufhin öffentlich ausgelegten Änderungsentwurf gingen
neben weiteren Einzelstellungnahmen eine Sammelstellungnahme bezüglich des
Flurstücks 20/3 (ehem. Kegelbahn) ein. Nach Anhörung der Einwender empfahl der
Bauausschuss, von erweiterten Nutzungsmöglichkeiten auf dem Flurstück 20/3
abzusehen und die Ursprungsfestsetzungen des B-Plans zugrunde zu legen. Hierzu
regte der Grundstückseigentümer an, die erweiterten Bebauungsmöglichkeiten des
Grundstücks in der Änderungssatzung zu berücksichtigen. Eine Anhörung des
Eigentümers, in der auch eine Einverständniserklärung von einem der 4
benachbarten Eigentümer vorgelegt wurde, brachte keine neuen
Entscheidungsgründe zu der Thematik.
Die beteiligten
Behörden stimmten der Planänderung im Wesentlichen zu.
Anlagen
1 Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) als Satzung
2 Begründung der Satzung
3 Übersicht zur Beteiligung der Bürger und Behörden/ TöB
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zu den Entwürfen vom 15.11.2015 und
04.04.2016 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der aktuellen Fassung,
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Plans Nr. 24
für das Gebiet „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, östlich der Straße
Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 24
wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 24 ist durch
ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |