Bebauungsplan Nr. 24, Wohngebiet "Sportplatz" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 24, Wohngebiet "Sportplatz" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0592/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Beschlussfassung wird ein Änderungsplan vorgelegt, in dem entsprechend den Planungszielen

 

-   die zulässige Grundfläche durch Nebenanlagen überschritten werden darf und

-   die Grünflächenfestsetzungen zugunsten der Ausweisung von Wohngebietsflächen reduziert werden.

 

Die mit der Planänderung eingetretenen Veränderungen an der bisher ausgeglichenen naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanz werden durch Abbuchung von 3.448 m²(Äquivalent) vom Ökokonto der Gemeinde Lambrechtshagen ersetzt. Die Abbuchung wird durch den Erschließungsträger und die begünstigten Grundstücksnutzer finanziert.

Die Änderungsabsichten wurden in einer Anwohnerversammlung (13.11.2015) zunächst erörtert. Zu einem daraufhin öffentlich ausgelegten Änderungsentwurf gingen neben weiteren Einzelstellungnahmen eine Sammelstellungnahme bezüglich des Flurstücks 20/3 (ehem. Kegelbahn) ein. Nach Anhörung der Einwender empfahl der Bauausschuss, von erweiterten Nutzungsmöglichkeiten auf dem Flurstück 20/3 abzusehen und die Ursprungsfestsetzungen des B-Plans zugrunde zu legen. Hierzu regte der Grundstückseigentümer an, die erweiterten Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks in der Änderungssatzung zu berücksichtigen. Eine Anhörung des Eigentümers, in der auch eine Einverständniserklärung von einem der 4 benachbarten Eigentümer vorgelegt wurde, brachte keine neuen Entscheidungsgründe zu der Thematik.

Die beteiligten Behörden stimmten der Planänderung im Wesentlichen zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1                    Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) als Satzung

2                    Begründung der Satzung

3                    Übersicht zur Beteiligung der Bürger und Behörden/ TöB

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.

Die zu den Entwürfen vom 15.11.2015 und 04.04.2016 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung,  beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 für das Gebiet „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 24 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 24 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung