Bebauungsplan Nr. 15, 1. Änderung, "Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)" in Elmenhorst, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 15, 1. Änderung, "Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)" in Elmenhorst, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0637/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs fand die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt.

 

Anlagen:

1 – Abwägung

2 – Planzeichnung (Teil A und B)

3 – Begründung mit Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße“, vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: alle eingegangenen Stellungnahmen enthalten Zustimmungen – siehe Anlage 1.
  2. Gemäß § 10 Bau GB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zur Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 wird gebilligt – siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“ in Elmenhorst auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung als Aushang an den Bekanntmachungstafeln am Gemeindezentrum in Elmenhorst, Gewerbeallee 45 und an der Schule Lichtenhagen, Dorfstraße 40, vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

(Ausgabe: 51100.56255003, Einnahme bereits 2014 erfolgt)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung