Bebauungsplan Nr. 20.1, "Am Ostseestrand" in Elmenhorst, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 20.1, "Am Ostseestrand" in Elmenhorst, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0633/2015
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wurde gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes fand die nochmalige Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Im weiteren Verfahren ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen. 

 

Anlagen:

Anlage 1              Abwägung

Anlage 2              Planzeichnung (Teil A und B)

Anlage 3              Begründung mit Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“, vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, das Abwägungsergebnis den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen zum Entwurf geäußert haben, mitzuteilen.
  2. Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
  3. Die Begründung zur Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“, wird gebilligt – siehe Anlage 3.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“ auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung als Aushang an den Bekanntmachungstafeln am Gemeindezentrum in Elmenhorst, Gewerbeallee 45 und an der Schule Lichtenhagen, Dorfstraße 40, vorzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(51100.56255002)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung