Problembeschreibung/Begründung:
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 20.1, „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst wurde gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes fand die nochmalige Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Im weiteren Verfahren ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen:
Anlage 1 Abwägung
Anlage 2 Planzeichnung (Teil A und B)
Anlage 3 Begründung mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(51100.56255002)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |