Begründung:
I
Beurteilung des Raumbestands und Nutzung des Grundschulgebäudes
Die Grundschule verfügt über 8 allgemeine Unterrichtsräume, deren
Flächen teilwiese nicht der aktuellen Schulbauempfehlung entsprechen.
Zusätzlich gibt es nur einen Fachunterrichtsraum für das Fach Werken. Hier kann
der Fachunterricht nur in max. halber Klassenstärke stattfinden. Es sind nicht
ausreichend Fachräume für alle Nebenfächer vorhanden. Für 8 Klassen ist nur
einer von 4 notwendigen Gruppenräumen vorhanden. Weitere Gemeinschaftsbereiche
fehlen gänzlich, Team- und Personalräume sind unzureichend vorhanden. (vgl. Schulbauempfehlung S. 29 / V).
Die aufgeführten sonstigen Räume gelten ausschließlich der Hortnutzung
und können somit hier nicht berücksichtigt werden.
II
Raumbedarf
Aus Abbildung 2 auf Seite 3 Realentwicklung und Prognose ist
ersichtlich, dass die Schülerzahlen bis 174 liegen werden. Somit ist der
Gesamtbedarf von 8 allgemeinen Unterrichtsräumen nur mit entsprechend großen
Räumen abgedeckt. Notwendige Fachräume werden im Punkt Raumbedarf nicht
erwähnt. Daher ist eine Kapazitätserweiterung dringend notwendig.
Um die
Räume entsprechend der Schulbauempfehlung (insbesondere Inklusion und
Barrierefreiheit sowie Digitalisierung), des aktuellen Schulgesetzes, der
Verwaltungsvorschrift Ganztägiges Lernen an allgemeinbildenden Schulen, dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, den geltenden Brandschutzbestimmungen, aktuellen
Arbeitsschutzrichtlinien und dem hohen Ziel der Nachhaltigkeit zu
gewährleisten, entwickelt die Gemeinde einen Bildungs- und Kulturcampus.
III
Bezug zur Schlussfolgerung
Um einen Konsens zwischen den Beschlüssen des Trägers und dem Entwurf
des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock herzustellen, möchten wir
Sie auf folgende Beschlüsse der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen hinweisen:
Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2021 (Anlage
1) Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.11.2021
(Anlage 2)
IV
Orientierungsstufe
Die Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen strebt die Anbindung der Orientierungsstufe an. Begründung:
§15 Schulgesetz MV, Abs. 1:
(1) „ ... Die Orientierungsstufe kann in Ausnahmefällen mit einer Grundschule
verbunden werden.
Die Genehmigung hierfür
erteilt die oberste
Schulbehörde auf der Grundlage
eines genehmigten Schulentwicklungsplanes.“
Die Gemeinde vertritt
die Meinung, dass eine angegliederte Orientierungsstufe die Lern- qualität zur Absicherung für die weitere qualitative
Schullaufbahnentwicklung bietet. Im Absatz 2 des § 15 Schulgesetz MV wird
die enge Verbundenheit zur Grundschule darge-
legt.
In Verbindung mit dem Bereich
Jugend und Soziales
(Jugendclub) bindet die Orientie-
rungsstufe die Jugendlichen in das Gemeindeleben ein und fördert
die Identifizierung mit der Gemeinde nachhaltig.
Wir appellieren daher die Orientierungsstufe in die Schulplanungsentwicklung mit aufzu-
nehmen.
V
Ausblick
In der Anlage 3 - Vorentwurfsstudie Bildungscampus - ist der
derzeitige Stand der Entwicklungen des Campus
ersichtlich. Die Vorentwurfsstudie ist ein Fazit aus intensiver 2- jähriger Bearbeitung durch Fachplaner, Arbeitskreise,
Ausschusssitzungen und u.a. auch Bürgerbeteiligung.
Der Schulneubau stellt einen Baustein des Gesamtkonzeptes dar. Der
gesamte Bildungs- und Kulturcampus, bestehend aus Kita – Grundschule mit
Orientierungsstufe – Hort – Sportanlagen sowie einem Bereich für Jugend &
Soziales – ist modular aufgebaut und Hauptbestandteil des zukunftsweisenden
Gemeindeentwicklungskonzeptes.
Die antragstellende Fraktion sowie die gesamte Gemeindevertretung sind
mehrheitlich davon überzeugt, dass eine identitätsstiftende Grundschule mit
Orientierungsstufe die demografische Entwicklung der Schülerzahlen weiter
positiv befördern wird.
Das vorliegende zukunftsweisende pädagogische Konzept kann nur mit
einem dazu passenden Schulneubau erfüllt werden.
Anlagen
1
Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2021
2
Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.11.2021
3
Vorentwurfsstudie Bildungscampus (Matrix Architektur)
4
Anhörung der Gemeinde als Schulträger
5
Beschlussantrag der Fraktionen WG das Dorf,
FDP/SPD vom 27.04.2022
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt folgende Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf
des Schulentwicklungsplans des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027, Teil Grundschule Lichtenhagen, abzugeben:
Gemäß § 1 Abs. 5 SEPVO M-V fordert die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen das Schulverwaltungs- und Kulturamt auf, das Projekt
Bildungs- und Kulturcampus zur Kenntnis zu nehmen und in den
Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/2023 -
2026/2027 für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen sowie die
nachfolgende Begründung bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
Finanzielle
Auswirkungen
keine