Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet am Karauschensoll", 1.Änderung, Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Investor

Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet am Karauschensoll", 1.Änderung, Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Investor
Vorlage
VO/BV/60-1447/2022
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Ein Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 wurde gestellt mit dem Ziel, für den schon im Geltungsbereich vorhandenen Lebensmitteldiscounter die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche von 799 m² auf maximal 1200 m² zu schaffen. Zusätzlich soll ein Backshop errichtet werden. Statt des Mischgebietes soll ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden. Derzeit wird die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung durch das Planungsbüro erstellt, um die grundsätzliche Machbarkeit bzw. die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen.

 

Der Vorhabenträger bzw. Investor bietet die Übernahme aller Kosten für das Bauleitplanverfahren an. Dafür ist ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme der Planungskosten erarbeitet s. Anlage und dem Vorhabenträger zur Abstimmung vorgelegt worden. Der Vorhabenträger beauftragt auf eigenen Wunsch hin das Planungsbüro direkt und verpflichtet sich, nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens eine Aufstellung zum Umfang der angefallenen Gesamtkosten zu übergeben, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, das Bauleitplanverfahren im Jahresabschluss abzubilden. Die Bezahlung läuft nicht über den Gemeindehaushalt, so dass keine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich wird.

 

 

 

Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 20 mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung:

 

 

 

 

Anlagen: Antrag auf B-Plan-Änderung, Städtebaulicher Vertrag, Nutzungskonzept, Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Mischgebiet am Karauschensoll entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag siehe Anlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen                                         ( X ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung