Sachverhalt/Begründung:
Das
gemeindeeigene Baudenkmal "Alte Schule" (Gesamtnutzfläche im
Erdgeschoss von 169,3 m², Grundriss siehe Skizze Anlage) soll in die Nutzung
der Grundschule integriert werden, zum Beispiel für Arbeitsgemeinschaften,
Elternberatung, Lehrerweiterbildung u.s.w. Der akute Platzmangel der
Grundschule kann so umgehend gemindert werden. Hier besteht im Sinne der
Grundschule dringender Handlungsbedarf. Der Dachboden und kleinere Räume im
Obergeschoss verfügen über eine ähnlich große Fläche. Ein Verkauf zu privater
oder gewerblicher Nutzung wird abgelehnt. Damit wird eine weitere Perspektive
des Denkmals „Alten Schule“ in Lichtenhagen durch Mehrfachnutzung gesichert.
Insgesamt
kann einschätzt werden, dass sich die Heimatstube im jetzigen Zustand einer
zunehmenden Nutzung erfreut. Primär betrifft es absehbar positive Auswirkungen,
die sich aus der weiteren Etablierung der Pfarrscheune als „Begegnungs- und
Kommunikationszentrum“, der Strahlkraft von Grundschule und Hort und in der
daraus folgenden weiteren Ausgestaltung des Vereinslebens einschließlich
Tourismus im Dorfkern und Denkmalbereich von Lichtenhagen zu erwarten sind.
Stellungnahme der
Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis für die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Fraktion Bündnis für die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beantragt, dass die Gemeindevertretung die Beauftragung
eines Planungsbüros für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Nutzung der
ehemaligen Wohnung im Gebäude der „Alten Schule“ (Dorfstraße 41, 18107
Elmenhorst/Lichtenhagen) beschließen möge.
Ein Teilbereich des Gebäudes wurde 2012 als
Heimatstube umgebaut. Dabei wurden keine Veränderungen an den Bestandswänden
vorgenommen. Die Nutzfläche des Bereiches der Heimatstube beträgt 68,59 m².
Der Wohnbereich des Gebäudes besitzt derzeit eine
Nutzfläche von 100,71 m².
Finanzielle Mittel stehen im Haushalt 2022 für das
Gebäude nicht zur Verfügung.
Bei einer Nutzung durch die Gemeinde ist zwingend die
komplette Elektroinstallation zu erneuern. Gleiches gilt für die
Sanitäranlagen. Das Dachgeschoss ist derzeit nicht nutzbar. Der Zugang (Treppe)
entspricht nicht den Vorschriften für öffentliche Gebäude, der Fußboden ist nur
teilweise begehbar und die Dachschrägen besitzen nur eine Reetdacheindeckung.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ist zuerst mit der
unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde eine grundsätzliche
Abstimmung zu Nutzungsänderungen und möglichen baulichen Veränderungen am und
im Gebäude vorzunehmen.
Nachfolgend könnte die Gemeinde eine
Machbarkeitsstudie zu Nutzungsänderungen des Gebäudes beauftragen, sich mit
deren Ergebnis befassen und festlegen, ob und in welchem Umfang Umbaumaßnahmen
erfolgen sollen und die erforderlichen Haushaltsmittel hierfür bereitstellen.
Für die Machbarkeitsstudie könnten Mittel in den
Haushalt 2023 eingestellt werden.
Anlagen
Antrag der Fraktion Bündnis für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 08.03.2022
Grundriss
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, Nutzungsmöglichkeiten der ehemaligen Wohnung im
Gebäude der Heimatstube für die Grundschule Lichtenhagen unter Beachtung
diverser Vorschriften sowie Ausnahmeregelungen zu prüfen. Die Möglichkeiten zur
Schaffung eines großen Raumes in der ehemaligen Wohnung ist zu untersuchen. Mit
der Unteren Denkmalschutzbehörde sind Bau- und Nutzungsänderungen zu klären.
Der Aufwand und Zeitbedarf ist als
Kostenschätzung zu erstellen.
Ein
Abgleich mit anderen Nutzungskonzepten und Bedarfen von Schule, Hort und „Pfarrscheune“ und
Heimatstube im Entwicklungsraum „Dorfzentrum im Denkmalbereich“ hat zu
erfolgen. Ebenso eine Prüfung von Fördermöglichkeiten und deren Fristen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren