Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beabsichtigt die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zum zweiten Mal zu ändern.
Ziel sind sowohl eine Klarstellung der Grenze des Innenbereichs nachdem die Flurstücke für die Wohnbebauung gebildet wurden, als auch die genaue Festsetzung der Lage der als Ausgleich für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche zu pflanzenden Hecke.
Der Entwurf hat gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 05.10.2021 bis zum 04.11.2021 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB um Stellungnahme zu Planentwurf und dessen Begründung gebeten.
Bürger haben sich während der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht geäußert. Die Anregungen bzw. Hinweise aus Stellungnahmen zum Planentwurf sind in die Abwägung eingestellt worden.
Die Beratung im Bauausschuss erfolgt am 13.1.2022. Eine Empfehlung des BA liegt bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor.
Anlagen: |
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Anlage 1 |
KRIT 2. Änderung IBS Klein Schwaß - Abwägung der Stellungnahmen zum
Entwurf |
Anlage 2 |
KRIT 2. Änderung IBS Klein Schwaß - Satzung |
Anlage 3 |
KRIT 2. Änderung IBS Klein Schwaß - Begründung |
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf der
2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß
geprüft.
siehe Anlage 1
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow
beschließt die Satzung über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die
Ortslage Klein Schwaß.
siehe Anlage 2
3.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow billigt die Begründung zur
2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß.
siehe Anlage
3
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |