Problembeschreibung/Begründung:
Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte des Amtes, Frau
Weber, hat ihr Arbeitsverhältnis mit dem Amt zum 31.12.2021 gekündigt und
scheidet somit auch als Gleichstellungsbeauftragte aus.
Insgesamt bekundeten fünf Mitarbeiterinnen des Amtes ihr Interesse, diese Aufgabe wahrnehmen zu wollen. Zwei dieser Mitarbeiterinnen konnten bei der Wahl nicht berücksichtigt werden, da sie Mitgliederinnen des Personalrates sind. Eine Mitarbeiterin zog ihre Interessenbekundung zurück.
Zur Wahl standen letztlich
Frau Jenny Klaus-Schwarz und
Frau Carolin Knopp
Frau Klaus-Schwarz entschied die Wahl mit 16 zu 10 Stimmen für sich.
Die Bestellung muss nach der Hauptsatzung des Amtes durch den Amtsausschuss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West bestellt Frau Jenny Klaus-Schwarz zum 01.01.2022 als Gleichstellungsbeauftragte des Amtes für die Dauer von drei Jahren.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |