Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 24
Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb
der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen
werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte
Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen
festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger
der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als
Träger der Kindertageseinrichtung „Klabauterkinder“ und des Hortes „An den
Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen nach dem Antrag durch den Träger ab dem
01.01.2021 Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Einrichtungen durchgeführt.
Diese wurden erforderlich, da ILL die Personalkosten für die Erzieher auf Grund
von Tarifsteigerung anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die
vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft. Grundlegende Bestandteile der
Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die
Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Für die Leistungsvereinbarung wurde die
Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 durch die Schiedsstelle festgelegt.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen
zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock)
und der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen keine
zusätzlichen Kosten, da aufgrund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro
Kind ab dem 01.01.2021 auf monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der
Kindertageseinrichtung „Klabauterkinder“ und im Hort „An den Mühlen“ in
Elmenhorst/Lichtenhagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt
geändert:
Betreuungsart |
bis 30.03.2021 |
ab 01.01.2021 |
Kinderkrippe ganztags |
985,43 Euro |
1044,50 Euro |
Kinderkrippe Teilzeit |
591,26 Euro |
626,70 Euro |
Kinderkrippe halbtags |
394,14 Euro |
417,80 Euro |
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Kindergarten ganztags |
618,00 Euro |
667,64 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
370,80 Euro |
400,59 Euro |
Kindergarten halbtags |
247,20 Euro |
267,06 Euro |
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Hort ganztags |
272,04 Euro |
287,32 Euro |
Hort Teilzeit |
163,22 Euro |
172,39 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen tragen der Landkreis Rostock mit
45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 % pro Platz.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum
Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum
31.12.2021 für die Kita „Klabauterkinder“ und den Hort „An den Mühlen“ in
Elmenhorst/Lichtenhagen zu entscheiden.
Anlagen
1. Kostenkalkulation
2. Leistungsbeschreibungen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum
Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2021 für die Kita
„Klabauterkinder“ in Elmenhorst und den Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |