Beschluss des gemeindlichen Einvernehmens zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Klabauterkinder" und dem Hort "An den Mühlen" in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ab 01.01.2021

Betreff
Beschluss des gemeindlichen Einvernehmens zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Klabauterkinder" und dem Hort "An den Mühlen" in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ab 01.01.2021
Vorlage
VO/OS/20-1223/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als Träger der Kindertageseinrichtung „Klabauterkinder“ und des Hortes „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen nach dem Antrag durch den Träger ab dem 01.01.2021 Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Einrichtungen durchgeführt. Diese wurden erforderlich, da ILL die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung anpasst.

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft. Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Für die Leistungsvereinbarung wurde die Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 durch die Schiedsstelle festgelegt.

 

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

 

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen keine zusätzlichen Kosten, da aufgrund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2021 auf monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.

 

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Klabauterkinder“ und im Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

Betreuungsart

bis 30.03.2021

ab 01.01.2021

Kinderkrippe ganztags

985,43 Euro

1044,50 Euro

Kinderkrippe Teilzeit

591,26 Euro

626,70 Euro

Kinderkrippe halbtags

394,14 Euro

417,80 Euro

 

 

 

Kindergarten ganztags

618,00 Euro

667,64 Euro

Kindergarten Teilzeit

370,80 Euro

400,59 Euro

Kindergarten halbtags

247,20 Euro

267,06 Euro

 

 

 

Hort ganztags

272,04 Euro

287,32 Euro

Hort Teilzeit

163,22 Euro

172,39 Euro

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 % pro Platz.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 für die Kita „Klabauterkinder“ und den Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen zu entscheiden.

 

 

Anlagen

1. Kostenkalkulation

2. Leistungsbeschreibungen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2021 für die Kita „Klabauterkinder“ in Elmenhorst und den Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Keine

 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung