Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt am 09.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur
Entwicklung des Bebauungsplanes
Nr. 18,1. Änderung „Wohngebiet und
Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“.
Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.
Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt
erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
Anlagen:
- Entwurf Städtebaulicher Vertrag
- Planungskosten
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den
anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der
Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom
Evershäger Weg in Lichtenhagen„ durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes