Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„

Betreff
Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„
Vorlage
BE/BV/20-1204/2021
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt am 09.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 18,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“.

 

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.

 

Anlagen:

-       Entwurf Städtebaulicher Vertrag

-       Planungskosten

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„ durch den Investor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes