Problembeschreibung/Begründung:
In der Zeit vom 07.07.2020 bis zum 10.08.2020 wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden nur noch geringfügige Änderungen am Plan vorgenommen.
Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche wurde aufgrund der Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes von 10,00 m auf 14,00 m verbreitert. Die Zweckbestimmung der betroffenen Grünfläche wurde konkretisierend von „Wiese“ auf „Gewässerunterhaltung“ geändert. Die zugehörigen Festsetzungen sind davon nicht betroffen. Infolge der genannten Änderung wurden zwei Baugrenzen jeweils geringfügig um 2,00 m verschoben.
Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen „Feldgehölz“ auf „Ortsrandbegrünung“ geändert. Der Inhalt der zugehörigen Festsetzung wurde nicht verändert. Die im östlichen Plangebiet vorkommenden gesetzlich geschützten Bäume wurden einschließlich ihrer Wurzelschutzbereiche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Baugrenzen. Zu beachtende Baumschutzmaßnahmen wurden unter „Hinweise“ aufgenommen. Die Bestandserfassung der Biotoptypen wurde hinsichtlich des gesetzlich geschützten Biotops im Zentrum des Plangebietes angepasst. Anstatt eines Feldgehölzes wurde der Bereich der Weidengruppe als temporäres Kleingewässer aufgenommen. Für die Realkompensation wurde daher zusätzlich eine externe Kompensationsmaßnahme für die Wiederherstellung eines Kleingewässers festgelegt. Die Grundzüge der Planung werden durch die genannten Anpassungen nicht berührt.
Die öffentliche Auslegung der Planung musste vom 11.12.2020 bis zum 12.01.2021 wiederholt werden, da die Bekanntmachung der letzten Auslegung eine Woche zu kurz erfolgte. Dadurch wird die Rechtssicherheit der Planung gewährleistet. Im Rahmen dieser wiederholten Auslegung wurde noch eine Stellungnahme der Öffentlichkeit abgegeben, so dass die bereits erfolgte Abwägung vom 03.12.2020 ergänzt wird (s. Anlage).
Anlagen
1. ergänzende Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 25
2. Bebauungsplan Nr. 25 mit Begründung, Bearbeitungsstand 30.10.2020
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan Nr. 25 vorgebrachte Stellungnahme ergänzend zum
Abwägungsbeschluss vom 03.12.2020 mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben
haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet
Niendorf-Süd“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
4.
Die Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 25 wird gebilligt.
5.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 25 gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, im Rahmen
des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |