Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde
Papendorf hat am 5.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
23 Mehrgenerationenwohnen „An der Beke“ mit einem Geltungsbereich von 0,8
Hektar (gemeindeeigene Fläche) gefasst mit dem Ziel der Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes.
Mit
Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.2.2020 wurde der Geltungsbereich auf
1,7 Hektar (um im Privateigentum stehende Flächen) erweitert, s. Anlage 1
Geltungsbereich, wobei von der ursprünglichen Nutzung als
Mehrgenerationenwohnen zugunsten von Einfamilienhäusern Abstand genommen wurde.
Mit
Beschluss der Gemeindevertretung vom 3.12.2020 wurden nun die Grundlagen bzw.
die Rahmenbedingungen für die Erweiterung und Entwicklung des Bebauungsplanes
Nr. 23 Wohngebiet „An der Beke“ geschaffen. Der im Beschluss benannte Vertragspartner,
die LGE GmbH, tritt hierbei nicht nur als Erschließungsträger, sondern darüber
hinaus zusätzlich als Projektsteuerer auf. In § 4 des Entwurfes dieses
Städtebaulichen Vertrages ist vereinbart, dass die Kostenübernahme für die
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) einschließlich der
(Fach-)Gutachten mit gesondertem Städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag
geregelt werden, was hiermit durch den vorliegenden Vertragsentwurf vorbereitet
werden soll. Mit diesem Beschluss geht es zunächst um die Willensbekundung für
den Abschluss des Vertrages, die auch dann gelten würde, falls ein anderer
Investor bzw. Projektsteuerer tätig wird.
Die hiermit
beabsichtigten Regelungen zur Kostenübernahme können nach der Beschlussfassung
gesondert mit dem Investor gemäß Entwurf vereinbart werden – oder sie können
Bestandteil eines (Gesamt-)Vertragswerkes bezüglich
Erschließung/Projektsteuerung werden.
Durch die
anteilige Erstattung der bereits durch die Gemeinde bezahlten
Planungsleistungen, Vermessung, Artenschutzfachbeitrag/Kartierung seit 2017 (Produktsachkonto 51100.56255003)
seitens des Investors erhält die Gemeinde Papendorf eine Einnahme in Höhe von 13.943,28 EUR.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den anliegenden Entwurf
eines Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Aufstellung bzw.
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke„ sowie für die 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf durch den
Investor/Projektsteuerer endzuverhandeln und abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen ( X ) Ja: Mehreinnahme
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachbereichsleiterin
Finanzverwaltung |