Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte
am 04.09.2019 eine Vorentwurfsfassung der Planänderung gebilligt. Auf dieser
Grundlage wurde die Interessenlage der am Kiesweg berührten
Grundstückseigentümer im Hinblick auf die langfristige Nutzung ihrer
Grundstücke erfasst (Anwohnerversammlung 01.10.2019, schriftliche
Anhörungsfrist). Insgesamt haben sich 6 Grundstückseigentümer geäußert. Sie
lehnen einhellig eine rückwärtige Grundstückserschließung ab; an einer
Umnutzung der rückwärtigen Gartenflächen bzw. einer Änderung der MI-Festsetzung
besteht kein Interesse. Die Eigentümer der Grundstücke
Kiesweg 11 c, 11 d, 14, die wegen der Aufgabe der Gewerbegebietsfestsetzung
(ehem. Pilzzuchthalle) berührt sind, hatten zunächst auf eine Rückäußerung
verzichtet.
Am 10.12.2019 hat die GV eine
überarbeitete Vorentwurfsfassung gebilligt, in der die Ergebnisse der
Anwohnerbeteiligung Berücksichtigung fanden. Dieser Vorentwurf durchlief im
Juni 2020 formgerecht die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Im Ergebnis wurde nun
für die rückwärtigen Grundstücksteile Kiesweg 11 c, 11 d eine Einbeziehung in
die Planänderung als Wohnbaufläche beantragt.
Nach
der neu vorgelegten Vorentwurfsfassung können 20 Wohnbaugrundstücke erschlossen
werden. Für 2 weitere Grundstücke werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Wohnbebauung hergestellt; die bauliche Inanspruchnahme
ist hier von den Eigentümerinteressen abhängig und durch die Gemeinde nicht
steuerbar.
Durch
Erweiterung des inneren Erschließungssystems (Festsetzung von Verkehrsflächen)
wird eine kleinteiligere Grundstücksbildung ermöglicht.
Auf
der Grundlage des erneut überarbeiteten Vorentwurfs der 1. Änderung soll die
frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) erfolgen.
Der Flächennutzungsplan ist
im Parallelverfahren ebenfalls zu ändern, um die mit dem Amt für Raumordnung
abgestimmte Anpassung der Wohnbauentwicklung (Streichung WA 1/Fahrenholz) und
die bisherige Darstellung gewerblicher Bauflächen im Bereich des Plangebietes
an die veränderten Planungsziele anzupassen.
Anlage 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 2 (Gewerbegebiet I), 3. Vorentwurf (Stand vom 09.12.2020) unter Berücksichtigung
der Änderung vom 30.11.2020
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung billigt den 3. Vorentwurf
(Stand vom 09.12.2020) der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 (Gewerbegebiet
I) als Grundlage für die Anpassung des Flächennutzungsplans und für die
Beteiligung der Behörden nach § 3 (1) BauGB (siehe Anlage).
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja,
im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |