Sachverhalt:
Dem Amt liegt ein
Antrag auf Umwidmung einer Fläche (Sondergebiet MVA in Wohnmobilstellplatz)
vor. Der Antragsteller weist darauf hin, dass die derzeitige Nutzung eines
Wohnmobilstellplatzes, aufgrund der aktuell rechtskräftigen Festsetzungen des
F-Planes 2004, nicht möglich ist. Um zu die Zulässigkeit dieses Stellplatzes
herbeizuführen, bittet der Antragsteller um Umwidmung der Fläche.
Hinweis aus der
Bauverwaltung:
Die in Rede stehende
Fläche war Bestandteil des 1. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan 2004.
Das Verfahren über die 1. Änderung enthält unwirksame Beschlüsse. Aus diesem
Grund kann die 1. Änderung nicht als Grundlage zu prüfender Bauvorhaben
herangezogen werden. Die Gemeinde kann überlegen, ob und in welchem Umfang die
Fläche in künftige Planungsabsichten hinsichtlich einer erneuten F-Planänderung
in Betracht gezogen werden kann.
Bitte um Beratung und Empfehlung.
Anlagen:
Auszug Antrag