B-Plan Nr. 9. 3. Änderung "Bauernreihe" - Satzungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 9. 3. Änderung "Bauernreihe" - Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0864/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Beschlussfassung wird ein Änderungsplan vorgelegt, der die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2018 bzgl. des Erweiterungsbaus am Kindergarten vollständig umsetzt. Zusätzlich wurde zwischenzeitlich auch das Bauvorhaben zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in der Planänderung berücksichtigt. Um hier eine wirtschaftliche Raumnutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen wird die bisher bestehende Begrenzung auf 2 Vollgeschosse aufgehoben. Mit dieser planungsrechtlichen Vorbereitung erweitert die 3. Änderung des B-Plans den Planungsspielraum für die FFw Lambrechtshagen und der GV. Einer Entscheidung über Rauminhalt und Nutzflächen des Erweiterungsbaus wird damit nicht vorgegriffen.

Gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB wurde der Änderungsentwurf den Betroffenen zur Abstimmung vorgelegt (Grundstücksnachbar, Ev.- Luth. Kirchengemeinde Lambrechtshagen, Ev.-Luth. Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg, Landkreis Rostock). Anregungen oder Bedenken wurden nicht mitgeteilt.

Die angesichts der marginalen Änderungsinhalte lange Verfahrensdauer ergibt sich aus einer Unterbrechung zur Klärung anderer Planungsoptionen der Gemeinde.

 

Anlagen

 

1                    Satzung

2                    Begründung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der akt. Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des B-Plans Nr. 09 „Bauernreihe“, betreffend den Kindergarten und das Feuerwehrgebäude, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1). Die Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 09 wird gebilligt (Anlage 2).

 

2.

Die Satzung über die 3. Änderung des B-Plans Nr. 09 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung