Sachverhalt:
Die
Grundstückseigentümer der an den B-Plan Nr. 18 angrenzenden Grundstücke baten
um Prüfung, ob auf der freien unbebauten Fläche eine Bebauung zulässig ist.
Bauplanungsrechtlich
stellt sich diese Fläche als „Außenbereich im Innenbereich“ dar. Eine Bebauung
ist demnach abzulehnen und wurde bereits zu einem einzelnen Antrag vom
Landkreis abgelehnt. Möglich wäre die Überplanung mit einem Bebauungsplan.
Hierzu
fand am 16.06.2020 eine Beratung mit den Grundstückseigentümern, Herrn Barten,
Herrn Dr. Mohr und Frau Albrecht statt. Herr Dr. Mohr stellte die historische
Entwicklung des Gebietes dar. Eine Erweiterung („B-Plan Nr. 18, 1. Änderung“)
wäre möglich. Die Grundstückseigentümer werden sich mit einem Investor in
Verbindung setzen, der einen Antrag auf B-Plan-Änderung stellen wird, nachdem
die Finanzierung geklärt ist (zwischen Investor und Grundstückseigentümern).
Anlagen: