Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 29.11.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ vom 08.03.2019 bis zum 08.04.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat sich insbesondere ergeben, dass die geordnete Regenwasserableitung durch weitere hydraulische Untersuchungen nachgewiesen und durch zusätzliche Maßnahmen abgesichert werden muss. Im Vordergrund stand dabei der Nachweis, in welchen Umfang den örtlich vorhandenen Teichen zusätzliches Niederschlagswasser zugeführt werden kann. Aus den Untersuchungen hat sich insbesondere ergeben, dass im Bebauungsplan ein zentraler öffentlicher Grünstreifen mit einer Mulde zur zusätzlichen Regenwasserrückhaltung festgesetzt werden muss. Daraus folgt insgesamt eine Anpassung der Erschließungsstruktur und des Zuschnittes der Bauflächen.
Weiterhin lässt sich die ursprünglich geplante fußläufige Verbindung zum Ortskern nicht verwirklichen. Daher wird nun alternativ eine Fußwegeverbindung im westlichen Teil des Plangebietes zum Hasselbruch geschaffen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ und den Entwurf der Begründung
inklusive Umweltbericht dazu mit
folgenden zwei Änderungen:
1. Der Gehweg am Ende der Planstraße C wird in 5 m Breite für ein
Spülfahrzeug
befahrbar ausgebaut.
2.
Punkt 1.2 der Präambel wird ergänzt um den Halbsatz: „zu- und abzüglich
des hergestellten Gebäudeniveaus der
überbaubaren Grundstücksfläche“
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |