Bebauungsplan Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 29.11.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ vom 08.03.2019 bis zum 08.04.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat sich insbesondere ergeben, dass die geordnete Regenwasserableitung durch weitere hydraulische Untersuchungen nachgewiesen und durch zusätzliche Maßnahmen abgesichert werden muss. Im Vordergrund stand dabei der Nachweis, in welchen Umfang den örtlich vorhandenen Teichen zusätzliches Niederschlagswasser zugeführt werden kann. Aus den Untersuchungen hat sich insbesondere ergeben, dass im Bebauungsplan ein zentraler öffentlicher Grünstreifen mit einer Mulde zur zusätzlichen Regenwasserrückhaltung festgesetzt werden muss. Daraus folgt insgesamt eine Anpassung der Erschließungsstruktur und des Zuschnittes der Bauflächen.

 

Weiterhin lässt sich die ursprünglich geplante fußläufige Verbindung zum Ortskern nicht verwirklichen. Daher wird nun alternativ eine Fußwegeverbindung im westlichen Teil des Plangebietes zum Hasselbruch geschaffen.

 

Anlagen:

  • Entwurf des B-Planes Nr. 25 vom 22.04.2020
  • Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ und den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu mit folgenden zwei Änderungen:

1. Der Gehweg am Ende der Planstraße C wird in 5 m Breite für ein Spülfahrzeug

    befahrbar ausgebaut.

2. Punkt 1.2 der Präambel wird ergänzt um den Halbsatz: „zu- und abzüglich

    des hergestellten Gebäudeniveaus der überbaubaren Grundstücksfläche“

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.       Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung