Information zum Stand Planung Erweiterungsbau Kindertagesstätte Stäbelow

Betreff
Information zum Stand Planung Erweiterungsbau Kindertagesstätte Stäbelow
Vorlage
IV/BV/40-0658/2019
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Im Haushalt 2019 sind für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte in Stäbelow keine Mittel eingestellt. Somit können Planungsauftrage in diesem Jahr nicht vergeben werden.

In Absprache mit der Finanzverwaltung wird die Maßnahme in den Kernhaushalt 2020 aufgenommen und für Planungsleistungen 250.000,00 Euro eingestellt.

Für folgende Planungsleistungen liegen Angebote vor:

KG 300 Gebäude                                                                            94.061,16 Euro

KG 400 Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro                           57.803,23 Euro

Freianlagen                                                                                      20.801,63 Euro

Tragwerksplanung                                                                        35.393,07 Euro

Brandschutzkonzept                                                                      3.272,50 Euro

EnEV-Nachweis                                                                                2.474,01 Euro.

Insgesamt belaufen sich die o. g. Planungskosten auf 213.805,60 Euro.

Angebote für ein Baugrundgutachten und Vermessungsleistungen sind noch einzuholen. Weitere Kosten entstehen durch Prüfgebühren für den Brandschutz und Standsicherheit.

Die Planungsleistungen sind unverzüglich nach Beschluss der Haushaltssatzung 2020 zu beauftragen. Nur dann ist gewährleistet, dass der zeitliche Rahmen eingehalten werden kann.

Abgabe Bauantragsunterlagen                                März 2020

Baugenehmigung                                                                          Juli/August 2020

Fördermittelantrag                                                                       bis 31.08.2020

Für die Beantragung von Fördermitteln ist zwingend das Vorliegen der Baugenehmigung notwendig.

Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die Änderung des B-Planes erforderlich. Der Erweiterungsbau wird teilweise in der Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 7 stehen.

Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. als Träger der Einrichtung sowie die Kita selbst sind in die Planung mit einzubeziehen.

Anlagen: