1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04 „Am Wald“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04 „Am Wald“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-1171/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Planänderung unterstützt mit der Bereitstellung einer geeigneten Baufläche eine Nachfolgeregelung für die bestehende Kfz-Werkstatt und dient außerdem der Sicherung erforderlicher Betriebsflächen. Gleichzeitig wurde eine Verkehrsflächenfestsetzung (Planstraße G) wegen Funktionslosigkeit aufgehoben.

Im Änderungsverfahren wurde dazu nachgewiesen, dass der Entzug der Verkehrsfläche keine Planungsschäden erzeugt, weil hinreichende Ersatzlösungen für die Erschließung potenziell betroffener Grundstücksflächen bereits langjährig bestehen.

Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeit wurde im Wege der öffentlichen Auslegung beteiligt. Die Behördenbeteiligung wurde auf die von der Änderung betroffenen Stellen beschränkt. Aus der Öffentlichkeit liegen mit Ausnahme der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer keine Stellungnahmen vor.

Bei der Behördenbeteiligung wurde auf die Erfordernisse der Löschwasserbereitstellung hingewiesen. Wegen der auf 48 m³/h begrenzten Löschwasserkapazität der Trinkwasserleitung in der Satower Straße und fehlender sonstiger Alternativen wurde von einer zunächst beabsichtigten Erhöhung der zulässigen Geschossflächenzahl abgesehen. Die insoweit fortgeltende Geschossflächenzahl (GFZ 0,6) und die mit der Planänderung erhöhte Grundflächenzahl (GRZ 0,6) sind gleichwohl ausreichend zur Erreichung der o.g. Planungsziele und sind mit dem betroffenen Grundstückseigentümer / Werkstattinhaber abgestimmt. Die Entscheidungsvorschläge zu den Hinweisen der beteiligten Behörden/TöB sind der Anlage 1 der Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

 

Anlagen              Anlage 1 Abwägung

                               Anlage 2 Planzeichnung

                               Anlage 3 Begründung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die zum Änderungsentwurf v. 03.04.2019 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet „Am Wald“ bezüglich der Liegenschaften Satower Straße 11, Wilsener Weg 1f in Kritzmow (Flst. 11/13, 11/15 – 17, Gmk. Kritzmow, Flur 1), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), gemäß Anlage 2 als Satzung.

Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, alle Kosten trägt der Investor

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon