Problembeschreibung/Begründung:
Die Planänderung unterstützt mit
der Bereitstellung einer geeigneten Baufläche eine Nachfolgeregelung für die
bestehende Kfz-Werkstatt und dient außerdem der Sicherung erforderlicher
Betriebsflächen. Gleichzeitig wurde eine Verkehrsflächenfestsetzung (Planstraße
G) wegen Funktionslosigkeit aufgehoben.
Im Änderungsverfahren wurde dazu
nachgewiesen, dass der Entzug der Verkehrsfläche keine Planungsschäden erzeugt,
weil hinreichende Ersatzlösungen für die Erschließung potenziell betroffener
Grundstücksflächen bereits langjährig bestehen.
Der B-Plan wurde im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeit wurde im Wege der
öffentlichen Auslegung beteiligt. Die Behördenbeteiligung wurde auf die von der
Änderung betroffenen Stellen beschränkt. Aus der Öffentlichkeit liegen mit
Ausnahme der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer keine Stellungnahmen
vor.
Bei der Behördenbeteiligung wurde
auf die Erfordernisse der Löschwasserbereitstellung hingewiesen. Wegen der auf
48 m³/h begrenzten Löschwasserkapazität der Trinkwasserleitung in der Satower
Straße und fehlender sonstiger Alternativen wurde von einer zunächst
beabsichtigten Erhöhung der zulässigen Geschossflächenzahl abgesehen. Die
insoweit fortgeltende Geschossflächenzahl (GFZ 0,6) und die mit der
Planänderung erhöhte Grundflächenzahl (GRZ 0,6) sind gleichwohl ausreichend zur
Erreichung der o.g. Planungsziele und sind mit dem betroffenen
Grundstückseigentümer / Werkstattinhaber abgestimmt. Die
Entscheidungsvorschläge zu den Hinweisen der beteiligten Behörden/TöB sind der
Anlage 1 der Beschlussvorlage zu entnehmen.
Anlagen Anlage 1 Abwägung
Anlage 2 Planzeichnung
Anlage 3 Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Änderungsentwurf v. 03.04.2019
vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis
gemäß Anlage 1 geprüft. |
2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der
aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet „Am Wald“ bezüglich der Liegenschaften Satower Straße 11, Wilsener Weg 1f in Kritzmow (Flst.
11/13, 11/15 – 17, Gmk. Kritzmow, Flur 1), bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), gemäß Anlage 2 als Satzung. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans
wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, alle Kosten
trägt der Investor
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |