Hinweis:
Zum
Tagesordnungspunkt haben Sie bereits eine Beschlussvorlage erhalten. Aufgrund
der engen Termine zwischen Einladung zur Sitzung, der Entgeltverhandlung und
der Sitzung selbst, wurde eine vorläufige Beschlussvorlage (0545/2019)
erstellt, die nun hier durch die geänderte Beschlussvorlage (0553/2019)
ausgetauscht wird. Die bereits überreichten Anlagen werden mit Ausnahme der
Leistungsbeschreibung ebenfalls ausgetauscht.
Problembeschreibung/Begründung:
Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kinderschloss Ziesendorf“ in Ziesendorf hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Erhöhung der Personalkosten und der Veränderung der Sachkosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.01.2018.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Grundlage hierfür bilden betreuungsbezogene Kalkulationen des Trägers nebst einer Leistungsbeschreibung.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit dem DRK-Kreisverband gestalten sich die Platzkosten vorbehaltlich des gemeindlichen Einvernehmens ab dem 01.06.2019 wie folgt:
Betreuungsart |
Krippe |
Kindergarten |
||
|
alt |
neu |
alt |
neu |
ganztags |
769,52 € |
993,70 € |
422,88 € |
521,70 € |
Teilzeit |
461,71 € |
596,22 € |
253,73 € |
313,02 € |
halbtags |
307,81 € |
397,48 € |
169,15 € |
208,68 € |
Die Steigerungen betragen im Krippenbereich 29,13% und im Kindergartenbereich 23,17%.
Die Laufzeit der Vereinbarung wird auf zwölf Monate befristet, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (01.06.2019 – 31.05.2020). So kann der Träger frühestens nach Ablauf eines Jahres zu neuen Verhandlungen aufrufen.
Die aufgrund der mündlichen Verhandlung zu ändernden Unterlagen (Kalkulation und Leistungsbeschreibung) sowie die Leistungsvereinbarung werden zurzeit noch durch den Träger angepasst bzw. durch den Landkreis Rostock erstellt (Kalkulation ist hier bereits angepasst) und danach dem Bürgermeister vorgelegt.
Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Landkreis
Rostock und dem DRK-Kreisverband abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung
besteht im Wesentlichen aus der Leistungsbeschreibung des Trägers (liegt im
Entwurf vor) betreffend Regelungen zum Entgelt (siehe oben) und der Laufzeit
(zwölf Monate).
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2019 für die Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ in Ziesendorf und beschließt ab 01.06.2019 folgende kommunalen Anteile:
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe ganztags |
350,25 € |
350,25 € |
Kinderkrippe Teilzeit |
210,15 € |
210,15 € |
Kinderkrippe halbtags |
140,10 € |
140,10 € |
|
|
|
Kindergarten ganztags |
185,37 € |
185,36 € |
Kindergarten Teilzeit |
111,22 € |
111,22 € |
Kindergarten halbtags |
74,15 € |
74,14 € |
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |