Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.06.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.06.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/OS/80-0553/2019
Art
Beschlussvorlage

Hinweis:

Zum Tagesordnungspunkt haben Sie bereits eine Beschlussvorlage erhalten. Aufgrund der engen Termine zwischen Einladung zur Sitzung, der Entgeltverhandlung und der Sitzung selbst, wurde eine vorläufige Beschlussvorlage (0545/2019) erstellt, die nun hier durch die geänderte Beschlussvorlage (0553/2019) ausgetauscht wird. Die bereits überreichten Anlagen werden mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung ebenfalls ausgetauscht.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kinderschloss Ziesendorf“ in Ziesendorf hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Erhöhung der Personalkosten und der Veränderung der Sachkosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.01.2018.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Grundlage hierfür bilden betreuungsbezogene Kalkulationen des Trägers nebst einer Leistungsbeschreibung.

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit dem DRK-Kreisverband gestalten sich die Platzkosten vorbehaltlich des gemeindlichen Einvernehmens ab dem 01.06.2019 wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

 

alt

neu

alt

neu

ganztags

769,52 €

993,70 €

422,88 €

521,70 €

Teilzeit

461,71 €

596,22 €

253,73 €

313,02 €

halbtags

307,81 €

397,48 €

169,15 €

208,68 €

 

Die Steigerungen betragen im Krippenbereich 29,13% und im Kindergartenbereich 23,17%.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung wird auf zwölf Monate befristet, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (01.06.2019 – 31.05.2020). So kann der Träger frühestens nach Ablauf eines Jahres zu neuen Verhandlungen aufrufen.

 

Die aufgrund der mündlichen Verhandlung zu ändernden Unterlagen (Kalkulation und Leistungsbeschreibung) sowie die Leistungsvereinbarung werden zurzeit noch durch den Träger angepasst bzw. durch den Landkreis Rostock erstellt (Kalkulation ist hier bereits angepasst) und danach dem Bürgermeister vorgelegt.

 

Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Landkreis Rostock und dem DRK-Kreisverband abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung besteht im Wesentlichen aus der Leistungsbeschreibung des Trägers (liegt im Entwurf vor) betreffend Regelungen zum Entgelt (siehe oben) und der Laufzeit (zwölf Monate).

 

 

Anlagen

  1. Leistungsvereinbarung
  2. Kostenkalkulation
  3. Übersicht der kommunalen Anteile

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2019 für die Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ in Ziesendorf und beschließt ab 01.06.2019 folgende kommunalen Anteile:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

 350,25 €

 350,25 €

Kinderkrippe Teilzeit

 210,15 €

 210,15 €

Kinderkrippe halbtags

 140,10 €

 140,10 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

 185,37 €

 185,36 €

Kindergarten Teilzeit

 111,22 €

 111,22 €

Kindergarten halbtags

 74,15 €

 74,14 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung