Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße

Betreff
Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße
Vorlage
VO/BV/20-0944/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang dieser Widmung festgelegt. Da die Widmung der Fläche ohne Widmungsbeschränkungen (eingrenzen der Benutzungsarten) erfolgen soll, unterliegt sie damit dann der gemeingebräuchlichen Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer.

Die straßenrechtliche Beurteilung als Zuarbeit für den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie Hautausschuss ist als Anlage beigefügt. Die Ausschüsse sind dieser Argumentation nicht gefolgt und empfehlen eine Widmung der Wegfläche wie vorgenannt.

 

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst.

 

 

Anlagen

  1. Widmungsverfügung und Übersichtskarte
  2. Straßenrechtliche Prüfung (Zuarbeit zum Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie zur Vorlage im Hauptausschuss)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung der Straße

-       Ganterstrat (Wegefläche) rückwärtig Hauptstraße 84 a-d

 

Die Widmung tritt erst in Kraft, sofern ein städtebaulicher Vertrag, in dem die finanziellen

Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Ausbau der Straße geregelt wurden, geschlossen wurde.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine, unmittelbar aus der Widmung heraus entstehen keine Kosten