Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow.

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/OS/40-0641/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Verein „Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e. V.“  als Träger der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in Stäbelow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Sachkostenerhöhung und der Kostenerhöhung im Bereich des Personals. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2017.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Anliegend erhalten Sie die Kostenkalkulationen für den Krippen- und Kindergartenbereich, ab 01.01.2019 (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 13.12.2018 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.01.2019 mit dem Träger „Volkssolidarität Bad Doberan / Rostock-Land e. V.“   mit einer Laufzeit von 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

 

alt

neu

alt

neu

Entgelt ganztags

779,73 €

    854,90 €

434,89 €

    446,49 €

Entgelt Teilzeit

467,84 €

    512,94 €

260,93 €

    267,89 €

Entgelt halbtags

311,89 €

    341,96 €

173,96 €

    178,60 €

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 9,64% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 2,67%.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätte „Kindertraum“ 50 %.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und über den kommunalen Anteil ab 01.01.2019 (Anlage 1) zu entscheiden.

 

 

Anlagen

1)      Leistungsbeschreibung

2)      Kostenkalkulation

3)      Aufteilung der kommunalen Anteile und Elternbeitrag

4)      Leistungsvereinbarung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stäbelow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2019 für die Kita „Kindertraum“ in Stäbelow und beschließt ab 01.01.2019 folgende kommunalen Anteile.

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

280,85 €

280,85 €

Kinderkrippe Teilzeit

168,51 €

168,51 €

Kinderkrippe halbtags

112,34 €

112,34 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

147,76 €

147,76 €

Kindergarten Teilzeit

88,66 €

88,65 €

Kindergarten halbtags

59,11 €

59,10 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, innerhalb des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung