Problembeschreibung/Begründung:
Der Verein „Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e. V.“ als Träger der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in Stäbelow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Sachkostenerhöhung und der Kostenerhöhung im Bereich des Personals. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2017.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Anliegend erhalten Sie die Kostenkalkulationen für den Krippen- und Kindergartenbereich, ab 01.01.2019 (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 13.12.2018 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.01.2019 mit dem Träger „Volkssolidarität Bad Doberan / Rostock-Land e. V.“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:
Betreuungsart |
Krippe |
Kindergarten |
||
|
alt |
neu |
alt |
neu |
Entgelt ganztags |
779,73 € |
854,90 € |
434,89 € |
446,49 € |
Entgelt Teilzeit |
467,84 € |
512,94 € |
260,93 € |
267,89 € |
Entgelt halbtags |
311,89 € |
341,96 € |
173,96 € |
178,60 € |
Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 9,64% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 2,67%.
Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.
Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätte „Kindertraum“ 50 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und über den kommunalen Anteil ab 01.01.2019 (Anlage 1) zu entscheiden.
Anlagen
1) Leistungsbeschreibung
2) Kostenkalkulation
3) Aufteilung der kommunalen Anteile und Elternbeitrag
4) Leistungsvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2019 für die Kita „Kindertraum“ in Stäbelow und beschließt ab 01.01.2019 folgende kommunalen Anteile.
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe ganztags |
280,85 € |
280,85 € |
Kinderkrippe Teilzeit |
168,51 € |
168,51 € |
Kinderkrippe halbtags |
112,34 € |
112,34 € |
|
|
|
Kindergarten ganztags |
147,76 € |
147,76 € |
Kindergarten Teilzeit |
88,66 € |
88,65 € |
Kindergarten halbtags |
59,11 € |
59,10 € |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, innerhalb des Haushaltsplans
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |