B-Plan Nr. 2, 1. Änderung, "Gauswisch", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 2, 1. Änderung, "Gauswisch", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0895/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB korrekt durchgeführt. Anhand des Entwurfs wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Auf Grund von Anregungen und Hinweisen in den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange musste der Entwurf mehrmals geändert werden. Der Entwurf hat vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017 und erneut vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017, vom 21.07.2017 bis zum 21.08.2017 und vom 04.05.2018 bis zum 04.06.2018 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs fand die Beteiligung betroffener Bürger statt.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geprüft.

Im weiteren Verfahren ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zu fassen.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in Kraft.

 

Anlagen

 

1             Abwägung

2             Planzeichnung (Teil A und B)

3             Begründung mit Anlagen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.    Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1

        Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, ist von dem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.    Gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

3.            Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung