Problembeschreibung/Begründung:
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 wurde im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB korrekt durchgeführt. Anhand des
Entwurfs wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs fand die
Beteiligung betroffener Bürger statt.
Mit dem vorliegenden Beschluss
werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange geprüft.
Im weiteren
Verfahren ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. Änderung der
Satzung über den Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zu
fassen.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 2. Änderung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 1
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in Kraft.
Anlagen
1 Abwägung
2 Planzeichnung (Teil A und B)
3 Begründung mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über
den Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet „Steinbecker Eck“
in Elmenhorst, eingegangen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1.
Das
Abwägungsergebnis ist den Behörden und Trägern öffentlicher Belange
mitzuteilen.
2. Gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBl. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen die 2. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage
2.
3.
Die Begründung zur 2. Änderung
der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan
Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst,
wird gebilligt – siehe Anlage 3.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |