Problembeschreibung/Begründung:
In der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet „Am Karauschensoll“ in Kritzmow ist das Anpflanzen von Bäumen entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 20 u. Nr. 25 a BauGB festgelegt. Die Baumpflanzungen erfolgen zum Teil auf einer im B-Plan festgesetzten privaten Grünfläche der Gemeinde. Zur Sicherung der Erfüllung dieser Festsetzung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen. Die vierjährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist vom Investor durchzuführen. Abschließend erfolgt die Übernahme des Ausgleichsgrüns auf der Grünfläche der Gemeinde in die Unterhaltungspflege der Gemeinde Kritzmow.
Anlagen:
Entwurf des städtebaulichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, mit dem Investor für den
Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung, „Am Karauschensoll“ in Kritzmow, einen
städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Inhalt: Herstellung des Ausgleichsgrüns
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |