Problembeschreibung/Begründung:
Die Planänderung wurde veranlasst, um den Interessen der Käufer der
Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 an einer von naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen unbelasteten privaten Grundstücksfläche zu entsprechen und
die Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung und Erhaltung eines
Pflanzstreifens konfliktfrei und dauerhaft zu gewährleisten. Dazu wurde mit der
Planänderung das Anpflanzgebot von einer privaten Grünfläche auf einen
angrenzenden Ackerstreifen verlagert, der als öffentliche Grünfläche
festgesetzt wird und die Möglichkeit zur Anlage eines wassergebundenen Weges
einschließt. Die von Pflanzvorschriften „befreite“ private Grünfläche erhält
die Zweckbestimmung ‚Hausgärten‘; bauliche Anlagen bleiben hier weiterhin (mit
wenigen Ausnahmen) unzulässig. Die bisherige Eingriffs-Ausgleichsbilanz wird im
Ergebnis der Planänderung geringfügig dezimiert. Die Erheblichkeitsschwelle des
§ 1a (3) BauGB für ausgleichspflichtige Eingriffe wird damit jedoch nicht
erreicht. Eine erneute Prüfung und Entscheidung über zusätzliche
Ausgleichsmaßnahmen ist deshalb nicht erforderlich.
Die Durchführung der Anpflanzung und anschließende Übertragung an die
Gemeinde ist weiterhin vom Erschießungsträger zu leisten. Die ersatzweise neu
festgesetzte öffentliche Anpflanzfläche tritt im Erschließungsvertrag an die
Stelle der bisherigen Anpflanzung auf privaten Flächen. Die dingliche Sicherung
des bisherigen Anpflanzgebotes auf den privaten Flächen kann damit entfallen.
Der Erschließungsvertrag ist entsprechend anzupassen.
Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. In
der Betroffenenbeteiligung hat sich die Naturschutzbehörde mit Bedenken wegen
unberücksichtigter Ausgleichserforderisse geäußert. Wegen Geringfügigkeit wird
vorgeschlagen, diese Bedenken nicht zu berücksichtigen. Die betroffenen
Grundstückskäufer oder sonstige Bürger haben sich im Verfahren nicht geäußert.
Anlagen
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: Planzeichnung und Text
Anlage 3: Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Änderungsentwurf vom 19.10.2017
vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis
gemäß Anlage 1 geprüft. |
2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der
aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 5-4 für das Wohngebiet „Erweiterung Schäferwiese“
bezüglich des feldseitigen Bereichs der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 in
Kritzmow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
gem. Anlage 2 als Satzung. Die Begründung 1. Änderung des Bebauungsplans
wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |