1. Änderung (Grünausgleich Finkenweg) des Bebauungsplans Nr. 5-4 "Erweiterung Schäferwiese", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
1. Änderung (Grünausgleich Finkenweg) des Bebauungsplans Nr. 5-4 "Erweiterung Schäferwiese", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-1016/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Planänderung wurde veranlasst, um den Interessen der Käufer der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 an einer von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen unbelasteten privaten Grundstücksfläche zu entsprechen und die Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung und Erhaltung eines Pflanzstreifens konfliktfrei und dauerhaft zu gewährleisten. Dazu wurde mit der Planänderung das Anpflanzgebot von einer privaten Grünfläche auf einen angrenzenden Ackerstreifen verlagert, der als öffentliche Grünfläche festgesetzt wird und die Möglichkeit zur Anlage eines wassergebundenen Weges einschließt. Die von Pflanzvorschriften „befreite“ private Grünfläche erhält die Zweckbestimmung ‚Hausgärten‘; bauliche Anlagen bleiben hier weiterhin (mit wenigen Ausnahmen) unzulässig. Die bisherige Eingriffs-Ausgleichsbilanz wird im Ergebnis der Planänderung geringfügig dezimiert. Die Erheblichkeitsschwelle des § 1a (3) BauGB für ausgleichspflichtige Eingriffe wird damit jedoch nicht erreicht. Eine erneute Prüfung und Entscheidung über zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen ist deshalb nicht erforderlich.

Die Durchführung der Anpflanzung und anschließende Übertragung an die Gemeinde ist weiterhin vom Erschießungsträger zu leisten. Die ersatzweise neu festgesetzte öffentliche Anpflanzfläche tritt im Erschließungsvertrag an die Stelle der bisherigen Anpflanzung auf privaten Flächen. Die dingliche Sicherung des bisherigen Anpflanzgebotes auf den privaten Flächen kann damit entfallen. Der Erschließungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. In der Betroffenenbeteiligung hat sich die Naturschutzbehörde mit Bedenken wegen unberücksichtigter Ausgleichserforderisse geäußert. Wegen Geringfügigkeit wird vorgeschlagen, diese Bedenken nicht zu berücksichtigen. Die betroffenen Grundstückskäufer oder sonstige Bürger haben sich im Verfahren nicht geäußert.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Abwägung

Anlage 2: Planzeichnung und Text

Anlage 3: Begründung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die zum Änderungsentwurf vom 19.10.2017 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 für das Wohngebiet „Erweiterung Schäferwiese“ bezüglich des feldseitigen Bereichs der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 in Kritzmow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gem. Anlage 2 als Satzung.

Die Begründung 1. Änderung des Bebauungsplans wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon