Problembeschreibung/Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am
05.10.2017 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde
zwischen dem 11.10.2017 und 13.11.2017 die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden
keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden
musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die maximale Gebäudehöhe wurde von 10,0 m auf 9,0 reduziert. Darüber
hinaus wurden die festgesetzten Baumstandorte verändert, um die Belange der
Denkmalpflege stärker zu berücksichtigen.
Weitere Änderungen beziehen sich auf die naturschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen. Hier wurden insbesondere Ergänzungen am Umweltbericht, der
FFH-Vorprüfung sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum EU-Vogelschutzgebiet
DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ vorgenommen. Da
durch die Erweiterung des Vorhabens um die südlichen Außensportanlagen, Flächen
des Vogelschutzgebietes in Anspruch genommen werden, mussten Ersatzflächen
gesichert werden. Weiterhin wird im Bereich der südlichen Grünfläche ein
Sichtschutzzaum bis zur Ausprägung der vorgesehenen Gehölzpflanzung notwendig.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen
1. Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 22
2. Bebauungsplan Nr. 22 mit Begründung, Bearbeitungsstand 23.04.2018
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 sowie die während der
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 22
"Schulsporthalle am Campus" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
örtlichen Bauvorschriften werden gemäß
§ 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. (s. Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird gebilligt. (s. Anlage 2)
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 22 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes für die Aufstellung des Bauleitplans
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren, für die Maßnahmen zum Grünausgleich, Diese Kosten werden nach genauer Ermittlung des Umfangs durch die
Schulträgergemeinden jeweils anteilig übernommen
(entsprechend des Beschlusses 1-3/15 vom 19.03.2015 des Schul- und Bauhofausschusses).
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |