Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Papendorf "Schulsporthalle am Campus", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Papendorf "Schulsporthalle am Campus", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0728/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 05.10.2017 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 11.10.2017 und 13.11.2017 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die maximale Gebäudehöhe wurde von 10,0 m auf 9,0 reduziert. Darüber hinaus wurden die festgesetzten Baumstandorte verändert, um die Belange der Denkmalpflege stärker zu berücksichtigen.

 

Weitere Änderungen beziehen sich auf die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Hier wurden insbesondere Ergänzungen am Umweltbericht, der FFH-Vorprüfung sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum EU-Vogelschutzgebiet DE 2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ vorgenommen. Da durch die Erweiterung des Vorhabens um die südlichen Außensportanlagen, Flächen des Vogelschutzgebietes in Anspruch genommen werden, mussten Ersatzflächen gesichert werden. Weiterhin wird im Bereich der südlichen Grünfläche ein Sichtschutzzaum bis zur Ausprägung der vorgesehenen Gehölzpflanzung notwendig.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Anlagen

 

1.         Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 22

2.         Bebauungsplan Nr. 22 mit Begründung, Bearbeitungsstand 23.04.2018

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 "Schulsporthalle am Campus" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. (s. Anlage 2)

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird gebilligt. (s. Anlage 2)

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 22 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes für die Aufstellung des Bauleitplans

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(X) Ja, erstmals in Folgejahren, für die Maßnahmen zum Grünausgleich, Diese Kosten werden nach genauer Ermittlung des Umfangs durch die Schulträgergemeinden jeweils anteilig übernommen

(entsprechend des Beschlusses 1-3/15 vom 19.03.2015 des Schul- und Bauhofausschusses).     

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon