Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz (GLeitbildG)

Betreff
Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz (GLeitbildG)
Vorlage
VO/AV/30-0689/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

Problembeschreibung/Begründung

 

Die amtsangehörigen Gemeinden haben nach § 2 Abs.1 des Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde-Leitbildgesetz, GLeitbildG) eine Selbsteinschätzung im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit ihrer Gemeinde vorzunehmen.

 

Ziel des Gesetzes ist der freiwillige Zusammenschluss von Gemeinden zu zukunftsfähigen Strukturen. Dabei hat das Innenministerium aber versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt (§ 2 Abs.1 Satz 1 und Abs.2 Satz 1 GLeitbildG).

 

Die Zukunftsfähigkeit ist auf der Grundlage von Kriterien zu beurteilen, die wesentlich für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung sind. Diese Kriterien, gegliedert in vier Themenbereiche, sind in der Anlage zum GLeitbildG festgelegt worden.

Die Gemeinde hat in eigener Verantwortung eine wertende Gesamtbetrachtung aller Einzelkriterien dieser Themenbereiche vorzunehmen.

 

Im Interesse aussagekräftiger, möglichst objektiver und landesweit vergleichbarer Ergebnisse hat der Städte- und Gemeindetag in Zusammenarbeit mit den vom Land bestellten Koordinatoren, den Rechtsaufsichtsämtern und dem Innenministerium eine Handreichung erarbeitet, die ein einheitliches Punktesystem zur Bewertung dieser Kriterien zugrunde legt.

 

In den für amtsangehörige Gemeinden relevanten Themenbereichen I bis IV können jeweils 25 Punkte, insgesamt 100 Punkte, vergeben werden.

 

In den nachfolgenden Einzelkriterien besteht kein Ermessensspielraum für die Beurteilung, weil die Punktzahl aufgrund konkreter Kennzahlen zu vergeben ist.

                   Zuzugsrate, Wahlbeteiligung, Kandidatenzahl für die Wahl der Gemeindevertretung,              Kandidatenzahl für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, RUBIKON

                   (verbindliche Datenbank des Landes für den haushaltsrechtlich erforderlichen

                   Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit), Steuerkraft,

                   sozialversicherungspflichtige Entwicklung, Amtsstruktur

 

Für die Gesamtauswertung der Selbsteinschätzung werden die in den Einzelkriterien erreichten Punkte addiert. Liegt die Summe der Punkte über 50, kann die Gemeinde grundsätzlich davon ausgehen, dass sie auch ohne Fusion zukunftsfähig ist.

 

Nach Selbsteinschätzung erreicht die Gemeinde insgesamt 79 Punkte.

 

Die Punktzahl in den einzelnen Themenbereichen beträgt:

 

I.      Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung:                                                         20

II.     Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft:                                                21

III.    Zustand der örtlichen Demokratie:                                                                                             18

IV.    Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit :                                                                                20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz (GLeitbildG)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt die in der Anlage vorliegende Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz mit dem Gesamtergebnis:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Klaus Zeplien

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Jörg Blotenberg

stellv. LVB

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Dr. Regina Simon

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung