Grundsatzbeschluss zur Ausgleichspflanzung einer einseitigen Baumreihe entlang des kommunalen Weges

Betreff
Grundsatzbeschluss zur Ausgleichspflanzung einer einseitigen Baumreihe entlang des kommunalen Weges in Fahrenholz durch die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VO/BV/80-0489/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Auf der Grundlage eines Anschreibens durch das Straßenbauamt Stralsund aus dem Jahre 2015 hat die Gemeinde Ziesendorf seinerzeit Interesse bekundet, ihr kommunales Wegegrundstück (Gemarkung Fahrenholz, Flur 2, Flurstück 53/0) zwischen Fahrenholz/Alte Dorfstraße in Richtung Buchholz-Heide/Zum Fahrenholzer Holz zur Pflanzung einer einseitigen Baumreihe als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat zwischenzeitlich eine örtliche Besichtigung des beabsichtigten Pflanzstandortes am Gemeindeweg in Fahrenholz gemeinsam mit dem Straßenbauamt Stralsund und der Gemeinde Ziesendorf stattgefunden. Nach eingehender Prüfung hat das Straßenbauamt Stralsund signalisiert, den vorgeschlagenen Pflanzstandort in Anspruch nehmen zu wollen und hat demzufolge den anliegenden Vereinbarungsentwurf zur Unterzeichnung unterbreitet.

Gemäß der Vereinbarung wird das Straßenbauamt Stralsund bei Vertragsabschluss im Herbst 2017 die Baumpflanzung nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung und auf Rechnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veranlassen. Die Pflanzung wird voraussichtlich 145 Bäume umfassen.

Es ist beabsichtigt, die kleinkronige Baumreihe als Mischpflanzung anzulegen unter der Verwendung von Schwedischer Mehlbeere (Sorbus intermedia „Brouwers“) und Feldahorn (Acer campestre).

Nach Erledigung der Pflanzleistung verbleibt die einjährige Fertigstellungs- und vierjährige Entwicklungspflege bei der Straßenbauverwaltung für die kommenden 5 Jahre.

Anschließend gehen die Bäume in die Baulast der Gemeinde Ziesendorf über und der Gemeinde obliegt ab dem 01.01.2023 die weitere Unterhaltung dieser Baumreihe.

Entsprechend der Richtlinien zur Anwendung der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (ABBV-Richtlienen – RL ABBV 2012) und der Richtlinie zur Berechnung von Ablösebeiträgen für landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (RBALS, Entwurf 2011) zahlt die Straßenbauverwaltung eine errechnete Ablösesumme von 37.231,25 Euro (brutto) für die erwähnte Unterhaltung nach Durchführung der Maßnahme (Beendigung der vierjährigen Entwicklungspflege). Die Ablösesumme setzt sich zusammen aus den Ablösekosten für die Baumreihe in Höhe von 34.345,11 Euro (brutto) und den Verwaltungskosten von 2.886,14 Euro.

Hierfür wird eine Rückstellung im Haushalt der Gemeinde gebildet, sodass die Mittel für die weitere Unterhaltung durch die Gemeinde für die Erziehungsschnitte alle 3 Jahre bis zum 20. Standjahr sowie der Auslichtungs- und Erhaltungsschnitte ab dem 20. Standjahr alle 10 Jahre der Bäume zur Verfügung stehen.

Zu den finanziellen Auswirkungen bleibt folgendes festzuhalten:

Die Gemeinde erhält, wie oben bereits erwähnt, eine einmalige Einzahlung von 37.231,25 EUR nach Ablauf der Entwicklungspflege (Einzahlung im Finanzhaushalt).

Im Jahr des Zahlungseingangs ist ein Sonderposten in gleicher Höhe zu bilden. Dieser ist im Verlauf der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen über 100 Jahre aufzulösen. Es wird ein jährlicher Ertrag von 372,31 EUR im Ergebnishaushalt erzielt.

Der Ablösebetrag ist anzulegen. Aus der Verzinsung sollen die periodisch anfallenden Pflegekosten finanziert werden. Unter den derzeitigen Zinskonditionen sind das ca. 125,00 EUR pro Jahr. Damit stehen für den Erziehungsschnitt aller 3 Jahr für 145 Bäume knapp 400 EUR zur Verfügung. Alle darüber hinaus gehenden Kosten müssen sowohl im Finanz- als auch im Ergebnishaushalt von der Gemeinde bereitgestellt werden.

 

Anlagen

Vereinbarung über die Baumpflanzung in der Gemeinde Ziesendorf mit der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt die unentgeltliche zur Verfügungstellung des kommunalen Grundstücks (Gemeindeweg/Gemarkung Fahrenholz, Flur 2, Flurstück 53/0) für die Ersatzpflanzung durch die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  2. Gleichzeitig beschließt die Gemeinde Ziesendorf die anliegende Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abzuschließen und ermächtigt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung