Problembeschreibung/Begründung:
Der Investor beantragt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ im Bereich des Flurstückes 261, Flur 4, Gemarkung Elmenhorst. Zur Finanzierung der Kosten der Bauleitplanung wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen Mit diesem Städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Investor, sämtliche, mit dem städtebaulichen Änderungsverfahren einhergehende Kosten zu übernehmen. Grundlage des Vertrages bildet der § 11 Baugesetzbuch.
Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
1 Entwurf des Städtebaulichen Vertrages (Text)
2 Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Übersichtsplan, Planungskosten)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |