Problembeschreibung/Begründung:
Das Verfahren zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt.
Die Änderungsziele liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine
negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.
Anlagen
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die seit 30.10.2014 rechtswirksame Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen in der Fassung der 1. Änderung soll in einem Teilbereich des Baugebietes 5 geändert werden.
2. Es werden
folgende Änderungsziele angestrebt:
a) Änderung der Baugrenzen im Bereich des Flurstücks 261
b) Verlegung der Grundstückszufahrt
3. In
Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von
einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.
4. Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Plans und der Erschließung
regelt der städtebauliche Vertrag.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |