Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, "Einkaufszentrum Ostseepark", Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag

Betreff
Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, "Einkaufszentrum Ostseepark", Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag
Vorlage
VO/BV/70-0598/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Der Investor beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, „Einkaufszentrum Ostseepark“ für die Erweiterung des ALDI-Marktes im Baugebiet 3. Die Gemeinde beschließt in gleicher Sitzung die Aufstellung für die erste Änderung des Bebauungsplanes. Der Investor verpflichtet sich mit Abschluss dieses Vertrages zur Übernahme der Kosten der städtebaulichen Planung für den Änderungsbereich. Rechtliche Grundlage bildet der § 11 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1         Entwurf des Städtebaulichen Vertrages (Text)

2     Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Übersichtsplan, Planungskosten)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1,  „Einkaufszentrum Ostseepark“ einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung“)

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung