Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 06.03.2014 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b der Gemeinde Papendorf für das
Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" gemäß § 2 und 8 BauGB
beschlossen. Der Bauausschuss der Gemeinde Papendorf hat am 25.11.2014 den
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom
05.01.2015 bis zum 23.01.2015 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die
Behördenbeteiligung durchgeführt.
Es wurden zwar keine wesentlichen
Änderungen aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen vorgenommen. Es haben sich
aber Änderungen aufgrund der inzwischen erfolgten Erschließungsplanung sowie
des Lärmschutzgutachtens ergeben. Zunächst musste ein
Leistungsfähigkeitsnachweis für die Abzweigung an der L 132 erbracht werden mit
dem Ergebnis, dass eine Ampelanlage errichtet wird. Als Ergebnis der
Erschließungsplanung musste ein Regenrückhaltebecken festgesetzt werden. Zum
Schutz der in der Ortslage vorhanden Wohnbebauung werden Lärmkontingente für
den Nachtbereich festgesetzt, sowie für den Einzelhandelsbetrieb ein Verbot der
Nachtanlieferung. Im Ergebnis von umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit der
Raumordnung und der Hansestadt Rostock sowie eines Einzelhandelskonzeptes kann
ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche mit 1.000 m² errichtet
werden, der allerdings in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Ein Teil des
Gewerbegebietes wurde daher in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
"Einzelhandel" umgewidmet.
Anlagen
- Begründung
- Entwurf des B-Planes Nr. 9b vom 28.06.2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" und den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |