Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf, Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf, Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0586/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 06.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b der Gemeinde Papendorf für das Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen. Der Bauausschuss der Gemeinde Papendorf hat am 25.11.2014 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 05.01.2015 bis zum 23.01.2015 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt.

 

Es wurden zwar keine wesentlichen Änderungen aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen vorgenommen. Es haben sich aber Änderungen aufgrund der inzwischen erfolgten Erschließungsplanung sowie des Lärmschutzgutachtens ergeben. Zunächst musste ein Leistungsfähigkeitsnachweis für die Abzweigung an der L 132 erbracht werden mit dem Ergebnis, dass eine Ampelanlage errichtet wird. Als Ergebnis der Erschließungsplanung musste ein Regenrückhaltebecken festgesetzt werden. Zum Schutz der in der Ortslage vorhanden Wohnbebauung werden Lärmkontingente für den Nachtbereich festgesetzt, sowie für den Einzelhandelsbetrieb ein Verbot der Nachtanlieferung. Im Ergebnis von umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit der Raumordnung und der Hansestadt Rostock sowie eines Einzelhandelskonzeptes kann ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche mit 1.000 m² errichtet werden, der allerdings in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Ein Teil des Gewerbegebietes wurde daher in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Einzelhandel" umgewidmet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-        Begründung

-        Entwurf des B-Planes Nr. 9b vom 28.06.2016

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" und den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung