Beschluss des Benehmens zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifachhalle Warnowschule Papendorf

Betreff
Beschluss des Benehmens zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifachhalle Warnowschule Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0566/2016
Aktenzeichen
II - 40 1
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Papendorf hatte mit ihrem Beschluss Nr. 41-8/16 vom 18.02.2016 festgelegt, dass sie sich anteilmäßig an den Aufwendungen zum Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf beteiligt. Zu den Details wird auf die beigefügte Beschlusskopie (Anlage 1) verwiesen.

 

Die Gemeinde Papendorf strebt statt der Errichtung einer Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 24 x 34 m) den Bau einer Zweifachhalle (Hallengröße 22 x 42 m mit Handballfeld 20 x 38 m) an und hat hierzu mit ihrem Beschluss Nr. 42-8/16 vom 18.02.2016 die dauerhafte und unwiderrufliche Übernahme aller Mehrkosten (Herstellungskosten, Instandhaltungskosten, Kosten des laufenden Betriebs) erklärt (Anlage 2). Der Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West ist diesem am 27.04.2016 gefolgt, die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beschluss (Anlage 3).

 

Aufgrund der beabsichtigten Errichtung der größeren Zweifachhalle ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung ihr Benehmen hierzu herstellt. Umlagegrundlage soll wie bisher das Verhältnis zur Gesamtschülerzahl am Stichtag sein, jedoch nach Vorwegabzug der Mehrkosten, die für die größere Halle entstehen.

 

Über die Investitionsmaßnahme entscheidet der Amtsausschuss mit der Mehrheit aller Mitglieder und setzt entsprechend § 146 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die Umlagegrundlage im Benehmen mit den beteiligten Gemeinden fest.

 

Das Planungsbüro hat die Studie (Anlage 4) nebst Planungs- und Kostendatenblatt (Anlage 5) am 06.04.2016 aktualisiert. Der Eigenmittelanteil der Gemeinde Papendorf wird ausgehend von der Schülerzahl der Herbststatistik vom 30.09.2015 addiert um die Mehrkosten voraussichtlich 816.753 EUR betragen (Anlage 6). Die beigefügten Unterlagen dienen der Orientierung. Die Mehrkosten werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch das beauftragte Planungsbüro errechnet. Hierbei werden die tatsächlich entstandenen Baukosten auf die kleinere Schulsporthalle zurückgerechnet. Hinsichtlich der Kosten für den laufenden Betrieb wird auf Anlage 6 verwiesen. Demnach entstehen der Gemeinde Papendorf zusätzlich rund 33.000 Euro nur durch den Betrieb der größeren Halle, somit insgesamt etwa 50.000 Euro für diese Position jährlich.

 

Anlagen

  1. Beschluss der Gemeindevertretung Papendorf Nr. 41-8/16 vom 18.02.2016 zur Mitfinanzierung
  2. Beschluss der Gemeindevertretung Papendorf Nr. 42-8/16 vom 18.02.2016 zur Übernahme der Mehrkosten
  3. Maßnahmenbeschluss des Schul- und Bauhofausschusses Warnow-West vom 27.04.2016
  4. Studie vom 06.04.2016
  5. Planungs- und Kostendatenblatt vom 06.04.2016
  6. Vergleichsrechnung zur Ermittlung der Eigenanteile

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Papendorf stellt ihr Benehmen zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifachhalle Warnowschule Papendorf her.

 

Die Umlage berechnet sich aus der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Papendorf am Stichtag 30.09.2015 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf.

 

Mehrkosten, die durch die Erweiterung von einer Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 24 x 34 m) zu einer Zweifachhalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 22 x 42 m mit Handballfeld 20 x 38 m) entstehen, sind nicht in dieser Umlage enthalten und werden allein von der Gemeinde Papendorf getragen.

 

Der Anteil der Gemeinde Papendorf wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 41-8/16 vom 18.02.2016 „Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf“ aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Erstmals in Folgejahren (wie oben angeführt) entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung, zuzüglich der Mehrkosten, die aufgrund der größeren Halle für Bau und den laufenden Betrieb entstehen.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung