Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet "Ziegenkrug", städtebaulicher Vertrag

Betreff
Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet "Ziegenkrug", städtebaulicher Vertrag
Vorlage
VO/BV/70-0575/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Investor plant die Änderung des Saal- und Wellnessbereiches zum Hotel Ziegenkrug. Für Änderungen der Bebauung in diesem Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Mit diesem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Investor, die Kosten für die städtebauliche Planung zu übernehmen. Grundlage bildet § 11 Baugesetzbuch.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-       Entwurf städtebaulicher Vertrag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Soweit rechtlich möglich, werden Teile des in der Gemarkung Lambrechtshagen, Flur 1 gelegenen Flurstücks 19/6 mit aufgenommen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung