Problembeschreibung/Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2016 neu beschlossen. Diese Information ist uns jedoch erst Anfang Dezember 2015 mitgeteilt worden.
Für die Gemeinde Papendorf bedeutet dies, dass der kommunale Anteil und der Elternbeitrag ab dem 01.01.2016 durch die Gemeindevertretung neu zu beschließen und anzupassen sind.
Für das Jahr 2015 hatte die GV beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe ganztags, Krippe Teilzeit, Kindergarten ganztags und Kindergarten Teilzeit auf
51,5 % und in den restlichen Betreuungsbereichen auf 50 % festzusetzten.
Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der gemeindliche Anteil mindestens 50% betragen muss.
Anliegend erhalten Sie eine Übersicht der neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge für 2016 bei bisheriger Aufteilung.
Hinweis: Bei Beschlussfassung 50/50 in allen Betreuungsarten könnte ebenfalls ein Grundsatzbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden, dass bei Änderung der Landes- und Kreismittel der kommunale Anteil und der Elternbeitrag auf 50/50 angepasst wird.
Dies wird bereits in anderen Gemeinden unseres Amtsgebietes praktiziert und es kann garantiert werden, dass zum 01.01 eines jeden Jahres die neuen kommunalen Anteile und der Elternbeitrag feststehen.
Anlagen:
Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag 2016 Gemeinde Papendorf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:
Betreuungsart |
Kommunaler
Anteil |
entsprechender
gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
228,22 |
214,93 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
136,93 |
128,96 |
Kinderkrippe
halbtags |
88,63 |
88,63 |
|
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Kindergarten
ganztags |
119,73 |
112,75 |
Kindergarten
Teilzeit |
71,84 |
67,65 |
Kindergarten
halbtags |
46,50 |
46,50 |
|
||
Hort
ganztags |
70,62 |
70,62 |
Hort
Teilzeit |
42,37 |
42,37 |
Finanzielle
Auswirkungen
(X)
Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |