Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016

Betreff
Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016
Vorlage
VO/OS/30-0553/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2016 neu beschlossen. Diese Information ist uns jedoch erst Anfang Dezember 2015 mitgeteilt worden.

 

Für die Gemeinde Papendorf bedeutet dies, dass der kommunale Anteil und der Elternbeitrag ab dem 01.01.2016 durch die Gemeindevertretung neu zu beschließen und anzupassen sind.

 

Für das Jahr 2015 hatte die GV beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe ganztags, Krippe Teilzeit, Kindergarten ganztags und Kindergarten Teilzeit auf

51,5 % und in den restlichen Betreuungsbereichen auf 50 % festzusetzten.

Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der gemeindliche Anteil mindestens 50% betragen muss.

 

Anliegend erhalten Sie eine Übersicht der neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge für 2016 bei bisheriger Aufteilung.

 

Hinweis: Bei Beschlussfassung 50/50 in allen Betreuungsarten könnte ebenfalls ein Grundsatzbeschluss durch die Gemeinde gefasst werden, dass bei Änderung der Landes- und Kreismittel der kommunale Anteil und der Elternbeitrag auf 50/50 angepasst wird.

Dies wird bereits in anderen Gemeinden unseres Amtsgebietes praktiziert und es kann garantiert werden, dass zum 01.01 eines jeden Jahres die neuen kommunalen Anteile und der Elternbeitrag feststehen.

 

 

Anlagen:

Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag 2016 Gemeinde Papendorf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

228,22

214,93

Kinderkrippe Teilzeit

136,93

128,96

Kinderkrippe halbtags

88,63

88,63

 

Kindergarten ganztags

119,73

112,75

Kindergarten Teilzeit

71,84

67,65

Kindergarten halbtags

46,50

46,50

 

Hort ganztags

70,62

70,62

Hort Teilzeit

42,37

42,37

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

Herr Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon