Problembeschreibung/Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2016 beschlossen.
Für die Gemeinde Kritzmow bedeutet dies, dass der kommunale Anteil und der Elternbeitrag ab dem 01.01.2016 durch die Gemeindevertretung neu zu beschließen und anzupassen sind.
Für das Jahr 2015 hatte die Gemeindevertretung beschlossen,
den kommunalen Anteil bei Krippe-Halbtags und im Kindergartenbereich auf 50 %,
und in den anderen Betreuungsarten den Elternbeitrag stabil zu lassen und die
Einsparung aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel beim
Gemeindeanteil anzurechnen, da dieser über 50 % lag.
Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der gemeindliche Anteil mindestens 50% betragen muss.
Aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel bei Krippe-Ganztags und Krippe-Teilzeit sollten die Einsparungen bei der Gemeinde angerechnet werden.
Bei Krippe-Halbtags und im Kindergartenbereich sollte die bereits umgesetzte Regelung von jeweils 50 % beibehalten werden.
Im Hortbereich übernimmt die Gemeinde bereits 52,63 %. Aufgrund der Absenkung der Landes- und Kreismittel sollten die entstehenden Mehrkosten bei den Eltern und nicht bei der Gemeinde angerechnet werden. Bei Hort-Ganztags wäre dies eine Steigerung um 1,90 € und bei Hort-Teilzeit um 1,14 €.
Anliegend erhalten Sie diesbezüglich eine Übersicht der neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge für 2016.
Anlagen:
Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag 2016 Gemeinde Kritzmow
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:
Betreuungsart |
Kommunaler
Anteil |
entsprechender
gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
317,09 |
252,56 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
190,25 |
151,54 |
Kinderkrippe
halbtags |
113,93 |
113,93 |
|
||
Kindergarten
ganztags |
143,36 |
143,36 |
Kindergarten
Teilzeit |
86,02 |
86,02 |
Kindergarten
halbtags |
57,35 |
57,34 |
|
||
Hort
ganztags |
91,11 |
83,90 |
Hort
Teilzeit |
54,67 |
50,34 |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste Herr Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |