Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016

Betreff
Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016
Vorlage
VO/OS/60-0811/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2016 beschlossen.

Für die Gemeinde Kritzmow bedeutet dies, dass der kommunale Anteil und der Elternbeitrag ab dem 01.01.2016 durch die Gemeindevertretung neu zu beschließen und anzupassen sind.

 

Für das Jahr 2015 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, den kommunalen Anteil bei Krippe-Halbtags und im Kindergartenbereich auf 50 %, und in den anderen Betreuungsarten den Elternbeitrag stabil zu lassen und die Einsparung aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel beim Gemeindeanteil anzurechnen, da dieser über 50 % lag.

 

Das Kindertagesförderungsgesetz legt fest, dass der gemeindliche Anteil mindestens 50% betragen muss.

 

Aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel bei Krippe-Ganztags und Krippe-Teilzeit sollten die Einsparungen bei der Gemeinde angerechnet werden.

Bei Krippe-Halbtags und im Kindergartenbereich sollte die bereits umgesetzte Regelung von jeweils 50 % beibehalten werden.

Im Hortbereich übernimmt die Gemeinde bereits 52,63 %. Aufgrund der Absenkung der Landes- und Kreismittel sollten die entstehenden Mehrkosten bei den Eltern und nicht bei der Gemeinde angerechnet werden. Bei Hort-Ganztags wäre dies eine Steigerung um 1,90 € und bei Hort-Teilzeit um 1,14 €.

 

Anliegend erhalten Sie diesbezüglich eine Übersicht der neuen kommunalen Anteile und Elternbeiträge für 2016.

 

Anlagen:

Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag 2016 Gemeinde Kritzmow

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

317,09

252,56

Kinderkrippe Teilzeit

190,25

151,54

Kinderkrippe halbtags

113,93

113,93

 

Kindergarten ganztags

143,36

143,36

Kindergarten Teilzeit

86,02

86,02

Kindergarten halbtags

57,35

57,34

 

Hort ganztags

91,11

83,90

Hort Teilzeit

54,67

50,34

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

Herr Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon