Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung von Papendorf hat in ihrer Sitzung am
19.02.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schulsporthalle am
Campus" beschlossen.
Die zu beplanende Fläche für den Gemeinbedarf ist ebenfalls
Bestandteil der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde.
Der Bau einer neuen Schulsporthalle hat für die Amtsschule
und die Gemeinde Papendorf einen sehr hohen Stellenwert für die Beibehaltung
und Weiterentwicklung des Schulstandortes der Warnowschule.
Nachdem verschiedene Standortalternativen beraten worden sind
(Kriterien: Nähe zur Schule, Flächenverfügbarkeit, Flächengröße,
naturschutzfachliche Belange, Baugrund), wurde der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 22 als geeigneter Standort benannt.
Der Geltungsbereich befindet sich im Kreuzungsbereich der
Straßen "Holzdamm" und "Alte Ziegelei", unmittelbar östlich
der Bahnunterführung in Papendorf. Hier soll die neue Schulsporthalle für den
Schulstandort Papendorf errichtet werden, die den aktuellen Standards bezüglich
Ausstattung, Größe und baulicher Qualität entspricht. Geplant sind die Halle
sowie die notwendigen Stellplätze.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes soll die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden, dabei
sind die zu untersuchenden Umweltbelange abzufragen.
Anlagen:
Vorentwurf B-Plan Nr. 22 mit Begründung (Stand: 06.11.2015), Artenschutzrechtliche Stellungnahme, FFH-Vorprüfung FFH-Gebiet DE 2138-302, FFH-Vorprüfung EU-Vogelschutzgebiet DE 2137-401
Beschlussvorschlag:
Billigung des Vorentwurfs:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stimmt dem
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schulsporthalle am Campus" vom
06.11.2015 zu.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist
durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |