Beschluss zu einem Mietvertrag mit dem neuen Träger der Kindertagesstätte "Kinderschloss Ziesendorf"

Betreff
Beschluss zu einem Mietvertrag mit dem neuen Träger der Kindertagesstätte "Kinderschloss Ziesendorf"
Vorlage
VO/OS/80-0432/2015
Aktenzeichen
II-511580
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Ziesendorf ist Eigentümerin des Gutshauses, in welchem die Kindertagesstätte „Kinderschloss Ziesendorf“ von Frau D. Martens als privater Trägerin mit den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten betrieben wird. Frau Martens hat den Mietvertrag und die Trägervereinbarung mit Schreiben vom 22.06.2015 zum 31.12.2015 gekündigt. In einem darauf folgenden Abstimmungsgespräch am 07.07.2015 haben beide Seiten Einvernehmen darüber erzielt, dass zum 01.01.2016 ein Übergang auf einen neuen Träger erfolgen soll, hilfsweise, sofern sich dieses als zeitlich nicht möglich erweist, binnen der darauf folgenden sechs Monate.

Mit einem durchgeführten Interessenbekundungsverfahren hat die Gemeinde zum 01.01.2016 eine neue Mieterin/einen neuen Mieter gesucht, die/der die Trägerschaft der Einrichtung übernimmt und das Angebot um Hortbetreuung erweitert.

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 13.10.2015 mit den eingegangenen Interessenbekundungen befasst einen Favoriten bestimmt, mit dem ein Mietvertrag verhandelt und abgeschlossen werden soll. Der Bürgermeister soll mit diesem Beschluss ermächtigt werden, mit dem benannten Favoriten entsprechende Verhandlungen zu führen und einen Mietvertrag abzuschließen.

 

Anlagen:

Muster/Entwurf Mietvertrag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ziesendorf ermächtigt den Bürgermeister mit

 

 

DRK Bad Doberan

 

einen Mietvertrag über die Nutzung des Gutshauses in Ziesendorf, Dorfplatz 10, als Kindertagesstätte auf Grundlage des beigefügten Musters/Entwurfs zu verhandeln und abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 (Miet- und Nebenkosteneinnahmen)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung