Problembeschreibung/Begründung:
Das
Verfahren zu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet südlich der
Hauptstraße in Elmenhorst, wird gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung der betroffenen
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange statt.
Anlagen:
1 Entwurf der Satzung zur 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und B)
2 Begründung mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
Finanzielle
Auswirkungen
Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen,
Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu
ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu
benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2 KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch
für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen,
wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
(2015)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |