Bebaungsplan Nr. 15, 1. Änderung, "Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)" in Elmenhorst, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
Bebaungsplan Nr. 15, 1. Änderung, "Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)" in Elmenhorst, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0629/2014
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Verfahren zu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet südlich der Hauptstraße in Elmenhorst, wird gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher  Belange statt.

 

Anlagen:

1                    Entwurf der Satzung zur 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und B)

2                    Begründung mit Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Wohngebiet südlich der Hauptstraße in Elmenhorst, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und Teil B) und Begründung wird gebilligt.
  2. Der Entwurf ist vom 27.01.2015 bis 26.02.2015 öffentlich auszulegen. Parallel ist die Behördenbeteiligung durchzuführen.
  3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anträge, durch die Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen (§ 31 Abs.2 Satz 2  KV M-V). Hinweis: Entsprechendes gilt auch für Anträge, die nicht auf das laufende Jahr Bezug nehmen. (Kostenberechnungen, wirtschaftliche Vergleiche etc. sind in der Problembeschreibung darzustellen.)

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(2015)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung