Sitzung: 01.09.2021 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0786/2021
Beschluss Nr.:
36-9/21
Nutzungsdauer bis 4
Stunden: 50,00
EUR netto (Mindestnutzungsdauer)
jede weitere Stunde 15,00
EUR netto
Tagespauschale
150,00
EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den Nutzungsbeginn folgenden Tages)
In Anerkennung des Ehrenamtes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
Stäbelow sind nachfolgend reduzierte Entgelte zu vereinbaren:
Nutzungsdauer bis 4 Stunden: 25,00
EUR netto (Mindestnutzungsdauer)
jede weitere Stunde 7,50
EUR netto
Tagespauschale
75,00
EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den
Nutzungsbeginn
folgenden Tages)
Soweit die
Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich
die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.
Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag:
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr
2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen
des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit des Amtes und der Gemeinden, neu gefasst
und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem
1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 24
Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären,
das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist).
Diese Erklärung haben das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden entsprechend abgegeben. Mit der Corona bedingten erneuten Änderung des UStG´s im Jahr 2020 wurde der zwingende Anwendungsbeginn auf den 01. Januar 2023 verschoben. Dennoch sollten alle erforderlichen Änderungen bei Satzungen, Entgeltordnungen
u. Ä. bereits mit Vorliegen der Voraussetzungen vorgenommen werden.
Bei der Haushaltsanalyse der Gemeinde Stäbelow ist festgestellt worden, dass die Beschlüsse Nr. 46-11/10 und Nr. 49-12/11 zur zeitweiligen Überlassung des
Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Gemeinde- sowie des Feuerwehrhauses in Stäbelow an Dritte und die Nutzungsordnung für das Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow neu gefasst werden müssen, da die festgesetzten Entgelte zukünftig u. U. der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Die derzeitige Beschlusslage eröffnet keine Möglichkeit zur Erhebung einer Umsatzsteuer. Weiterhin wurde grundlegend eine Erneuerung der Beschlüsse mit einer geänderten Entgeltgestaltung angestrebt.
Um Beschlüsse über Entgelte fassen zu können, müssen Kostenkalkulationen
erarbeitet werden, welchen die tatsächlich anfallenden Kosten der zur Überlassung stehenden Fläche pro Zeiteinheit zu entnehmen sind. Die vorliegenden Kostenkalkulationen betreffen den Vereins- und Seniorentreff im Gemeindehaus und die
Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus. Diesen können für den Vereins- und
Seniorentreff Kosten in Höhe von 26,86 €/h und für die Räumlichkeiten im
Feuerwehrhaus 7,14 €/h entnommen werden. Es wurden reale und fiktive Nutzungen des Jahres 2019 unterstellt.
Die ermittelten Kosten sollen als Grundlage für die festzusetzenden Entgelte dienen. Diese werden auf privatrechtlicher Grundlage durch entsprechende Verträge
erhoben, zu deren Abschlüssen der Bürgermeister satzungsgemäß berechtigt ist.
Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung des Subventions- und Verschwendungsverbotes, im gemeindlichen Interesse liegende, nicht kostendeckende Entgelte
festsetzen.
Herr Zschoch
informiert über die gemeinsamen Beratungen der Arbeitsgruppe zur Benutzungs-
und Entgeltordnung im Amt Warnow-West. Er bemerkt, dass in § 11 das Datum des
Inkrafttretens geändert werden müsste in: 01.10.2021.
Herr Dr. Blumenthal
erwähnt, dass über die im Beschlussvorschlag genannten
anlassbezogenen
Entgelte für die Mitglieder der FFw Stäbelow nicht so eindeutig in den
Ausschüssen beraten wurde.
Herr Mews spricht sich für die Anerkennung der Entgelte der Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow aus und regt an, dies auch für andere
ehrenamtliche Mitglieder und Vereine zu bedenken bzw. aufzunehmen.
Die
Gemeindevertreter einigen sich, die im Beschlussvorschlag genannten Anlässe der
Nutzungsvergabe zu streichen
Nach Beratung und
Information wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |