TOP Ö 7: Beschluss einer Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus und Erneuerung des Überlassungsbeschlusses für Räumlichkeiten der Feuerwehr

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 36-9/21

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus Stäbelow mit Wirksamkeit zum 01.10.2021.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt unter Aufhebung der Beschlüsse Nr. 46-11/10 und 49-12/11 die zeitweilige Überlassung des Schulungsraumes im Feuerwehrhaus an Einwohner der Gemeinde bzw. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow, sofern diese nicht Einwohner der Gemeinde sind, zu privaten Anlässen. Es sind Überlassungsverträge abzuschließen, in welchen Entgelte wie folgt zu vereinbaren sind:

 

                Nutzungsdauer bis 4 Stunden:                           50,00 EUR netto (Mindestnutzungsdauer)

                jede weitere Stunde                                              15,00 EUR netto

                      Tagespauschale                                                        150,00 EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den Nutzungsbeginn folgenden Tages)

 

In Anerkennung des Ehrenamtes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow sind nachfolgend reduzierte Entgelte zu vereinbaren:

 

Nutzungsdauer bis 4 Stunden:                           25,00 EUR netto (Mindestnutzungsdauer)

                jede weitere Stunde                                              7,50 EUR netto

                                               Tagespauschale                                                        75,00 EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den

                                                                                                                                       Nutzungsbeginn folgenden Tages)

 

Soweit die Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag:

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit des Amtes und der Gemeinden, neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem

1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 24

Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären,

das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist).

Diese Erklärung haben das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden entsprechend abgegeben. Mit der Corona bedingten erneuten Änderung des UStG´s im Jahr 2020 wurde der zwingende Anwendungsbeginn auf den 01. Januar 2023 verschoben. Dennoch sollten alle erforderlichen Änderungen bei Satzungen, Entgeltordnungen

u. Ä. bereits mit Vorliegen der Voraussetzungen vorgenommen werden.

Bei der Haushaltsanalyse der Gemeinde Stäbelow ist festgestellt worden, dass die Beschlüsse Nr. 46-11/10 und Nr. 49-12/11 zur zeitweiligen Überlassung des

Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Gemeinde- sowie des Feuerwehrhauses in Stäbelow an Dritte und die Nutzungsordnung für das Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow neu gefasst werden müssen, da die festgesetzten Entgelte zukünftig u. U. der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Die derzeitige Beschlusslage eröffnet keine Möglichkeit zur Erhebung einer Umsatzsteuer. Weiterhin wurde grundlegend eine Erneuerung der Beschlüsse mit einer geänderten Entgeltgestaltung angestrebt.

Um Beschlüsse über Entgelte fassen zu können, müssen Kostenkalkulationen

erarbeitet werden, welchen die tatsächlich anfallenden Kosten der zur Überlassung stehenden Fläche pro Zeiteinheit zu entnehmen sind. Die vorliegenden Kostenkalkulationen betreffen den Vereins- und Seniorentreff im Gemeindehaus und die

Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus. Diesen können für den Vereins- und

Seniorentreff Kosten in Höhe von 26,86 €/h und für die Räumlichkeiten im

Feuerwehrhaus 7,14 €/h entnommen werden. Es wurden reale und fiktive Nutzungen des Jahres 2019 unterstellt.

Die ermittelten Kosten sollen als Grundlage für die festzusetzenden Entgelte dienen. Diese werden auf privatrechtlicher Grundlage durch entsprechende Verträge

erhoben, zu deren Abschlüssen der Bürgermeister satzungsgemäß berechtigt ist.

Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung des Subventions- und Verschwendungsverbotes, im gemeindlichen Interesse liegende, nicht kostendeckende Entgelte

festsetzen.

 

Herr Zschoch informiert über die gemeinsamen Beratungen der Arbeitsgruppe zur Benutzungs- und Entgeltordnung im Amt Warnow-West. Er bemerkt, dass in § 11 das Datum des Inkrafttretens geändert werden müsste in: 01.10.2021.

Herr Dr. Blumenthal erwähnt, dass über die im Beschlussvorschlag genannten

anlassbezogenen Entgelte für die Mitglieder der FFw Stäbelow nicht so eindeutig in den Ausschüssen beraten wurde.

Herr Mews spricht sich für die Anerkennung der Entgelte der Mitglieder der

Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow aus und regt an, dies auch für andere

ehrenamtliche Mitglieder und Vereine zu bedenken bzw. aufzunehmen.

 

Die Gemeindevertreter einigen sich, die im Beschlussvorschlag genannten Anlässe der Nutzungsvergabe zu streichen

 

Nach Beratung und Information wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen