Beschreibung/Begründung:
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit des Amtes und der Gemeinden, neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 24 Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist). Diese Erklärung haben das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden entsprechend abgegeben. Mit der Corona bedingten erneuten Änderung des UStG´s im Jahr 2020 wurde der zwingende Anwendungsbeginn auf den 01. Januar 2023 verschoben. Dennoch sollten alle erforderlichen Änderungen bei Satzungen, Entgeltordnungen u. Ä. bereits mit Vorliegen der Voraussetzungen vorgenommen werden.
Bei der Haushaltsanalyse der Gemeinde Stäbelow ist festgestellt worden, dass die Beschlüsse Nr. 46-11/10 und Nr. 49-12/11 zur zeitweiligen Überlassung des Gebrauchs einzelner Räumlichkeiten des Gemeinde- sowie des Feuerwehrhauses in Stäbelow an Dritte und die Nutzungsordnung für das Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow neu gefasst werden müssen, da die festgesetzten Entgelte zukünftig u. U. der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Die derzeitige Beschlusslage eröffnet keine Möglichkeit zur Erhebung einer Umsatzsteuer. Weiterhin wurde grundlegend eine Erneuerung der Beschlüsse mit einer geänderten Entgeltgestaltung angestrebt.
Um Beschlüsse über Entgelte fassen zu können, müssen Kostenkalkulationen erarbeitet werden, welchen die tatsächlich anfallenden Kosten der zur Überlassung stehenden Fläche pro Zeiteinheit zu entnehmen sind. Die vorliegenden Kostenkalkulationen betreffen den Vereins- und Seniorentreff im Gemeindehaus und die Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus. Diesen können für den Vereins- und Seniorentreff Kosten in Höhe von 26,86 €/h und für die Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus 7,14 €/h entnommen werden. Es wurden reale und fiktive Nutzungen des Jahres 2019 unterstellt.
Die ermittelten Kosten sollen als Grundlage für die festzusetzenden Entgelte dienen. Diese werden auf privatrechtlicher Grundlage durch entsprechende Verträge erhoben, zu deren Abschlüssen der Bürgermeister satzungsgemäß berechtigt ist. Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung des Subventions- und Verschwendungsverbotes, im gemeindlichen Interesse liegende, nicht kostendeckende Entgelte festsetzen.
Feuerwehr:
Der vorliegende Beschlussvorschlag beinhaltet die Aufhebung der o. g. Beschlüsse und die Neufestsetzung eines Entgeltes mit der Regelung einer Mindestnutzungsdauer sowie einer Tagespauschale.
Aufgrund einer Beschwerde eines anliegenden Anwohners wegen störenden Lärmes nach 22:00 Uhr bei Veranstaltungen wurde geprüft, ob eine Vermietung grundsätzlich nur noch bis 22:00 Uhr erfolgen soll.
Gemeindehaus:
Für das Gemeindehaus wurde im Jahr 2018 eine Nutzungsordnung aufgestellt. Entgelte wurden weiterhin auf Grundlage der o. g. Beschlüsse erhoben. Durch Aufnahme der Entgeltregelung in die bestehende Nutzungsordnung ist die Nutzungs- und Entgeltordnung entstanden.
Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 28.10.2020 den Vorgang in die Fachausschüsse verwiesen um eine klare Empfehlung für die Gemeindevertretung zur erhalten.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Stäbelow hat in der Sitzung folgende Positionen bezogen:
1. Überlassung der Räumlichkeiten ist zeitlich nicht bis 22:00 Uhr zu begrenzen.
2. Den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr soll in Person eine Rabattierung eingeräumt werden.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Stäbelow hat in der Sitzung folgende Position bezogen:
1. Die Räumlichkeiten im Gemeindehaus (außer fest vermietete) dienen der Gemeinde und Vereinsarbeit sowie für ortsansässige Unternehmen und Institutionen zu Versammlungszwecken, keine Feierlichkeiten.
2. Die Entgeltordnung wird bestätigt.
Feuerwehr-Schulungsraum
1. Der Schulungsraum der FFW kann ohne Zeitbegrenzung vermietet werden an:
Kameraden der FFW
Einwohner der Gemeinde Stäbelow
Die Nutzungsverträge müssen so gefasst sein, dass keine Lärmbelästigung der umliegenden Anwohner eintritt.
Es ist sicherzustellen, dass die versicherungsseitige Absicherung der Veranstaltung gesichert ist und der Veranstalter erklärt, für alle Schäden aufzukommen.
Der Beschwerdeführer der Anzeige wegen dauerhaft wiederkehrender Lärmbelästigung ist aufgrund von Umzug nicht mehr betroffen.
Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst:
Anlagen
Kalkulation Gemeindehaus
Kalkulation Feuerwehrhaus
Entwurf Nutzungs- und Entgeltordnung
Beschlussvorschlag:
Nutzungsdauer bis 4
Stunden: 50,00
EUR netto (Mindestnutzungsdauer)
jede weitere Stunde 15,00
EUR netto
Tagespauschale
150,00
EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den Nutzungsbeginn folgenden Tages)
In Anerkennung des Ehrenamtes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
Stäbelow sind nachfolgend reduzierte Entgelte zu vereinbaren:
Nutzungsdauer bis 4 Stunden: 25,00
EUR netto (Mindestnutzungsdauer)
jede weitere Stunde 7,50
EUR netto
Tagespauschale
75,00
EUR netto (bis 12:00 Uhr des auf den
Nutzungsbeginn
folgenden Tages)
Soweit die
Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich
die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
Durch die angepassten Entgelte würden bei Vermietung zusätzliche
Einnahmen erzielt werden.