TOP Ö 3.2: Stand Bebauungsplan Nr. 6, Strandweg

Sachverhalt:

Abstimmung mit dem Planungsbüro Frau Kühn am 13.07.2020 (Teilnahme Herr Barten, Herr May, Frau Albrecht)

 

Die Hinweise zum Vorentwurf wurden eingearbeitet:

-       Eintragung Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsbetriebe

-       Anpassung der südlichen Verkehrsfläche mit Zufahrt zum Grundstück 4/40 und Darstellung der Zufahrt zum Grundstück Strandweg 22

-       Verlagerung Standort für Abfallbehälter

 

Für den Entwurf wird empfohlen, eine Fläche nördlich des B-Planes mit in den Geltungsbereich einzubeziehen („Arrondierung“, Grünfläche, keine Bebauung).

 

Als nächster Schritt ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Mit dem beschlossenen Entwurf werden die Träger öffentlicher Belange nochmals beteiligt.

 

Bauausschuss:

Durch den Ausschuss wurde mit 5-Ja und einer Enthaltung empfohlen, die Ringstraße wie

ursprünglich geplant, im B-Plan Nr. 6 zu berücksichtigen und planerisch zu veranlassen (Empfehlung Versorgungsträger).