TOP Ö 9: Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2020 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Frau Ortmann bittet zukünftig darum, dass vor dem Einbringen eines Beschlussvorschlages die Fachausschüsse zu konsultieren sind. Herr Gotham erklärt, dass es beim vorliegenden Beschlussvorschlag nicht notwendig war, da diese Problematik auf Kreisebene entschieden wird und die Gemeinde keinen Einfluss darauf hat. Es handelt sich um einen formellen Verwaltungsakt. 

Es ist unsinnig etwas zu beschließen, worauf man keinen Einfluss hat, so Herr May. Der Bürgermeister hat diese Problematik schon mit dem Fachbereichsleiter Bürgerdienste besprochen.

Herr Gotham wird auf der nächsten Sozialausschusssitzung die neue Servicepauschale thematisieren. Es muss rechtlich gewürdigt werden, ob diese Servicepauschale gerechtfertigt ist. Frau Ortmann bittet gleichzeitig zu prüfen, ob Küchenräume und Abstellräume auch für die pädagogische Arbeit genutzt werden dürfen.

 

Beschluss Nr. : 14-3/20

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2020 für die Kita „Klabauterkinder“ in Elmenhorst und den Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen

 

Problembeschreibung/Begründung:

Das Institut Leben & Lernen e. V. als Träger der Kindertagesstätten Kita „Klabauterkinder“ und Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.01.2020. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Klabauterkinder“ und des Hortes „An den Mühlen“ stammt vom 01.01.2019.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung setzt sich zusammen aus der Leistungsbeschreibung und den leistungsbezogenen Entgelten. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation (Anlage 1 und 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 28.11.2019 die neue Leistungsvereinbarung für die Zeit ab 01.01.2020 mit dem Träger Institut Leben & Lernen e. V. mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten verhandelt.

Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.

 

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister verabschiedet die Bürger und bedankt sich für die rege Teilnahme. Er erinnert an den Termin am 31.01.2020 im Gemeindezentrum zum Nahverkehrsplan für die Region Rostock.